Der überplanmäßigen Aufwendung für die Zuführung zur Rückstellung im Rahmen des Finanzausgleiches (Kreisumlage) in Höhe von 358.091,95 € im Haushaltsjahr 2022 wird zugestimmt.
GREMIUM: Verwaltungsausschuss DATUM: Mo, 19.06.2023 TOP: N 8
STATUS DER SITZUNG: nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der überplanmäßigen Aufwendung für die Zuführung zur Rückstellung im Rahmen des Finanzausgleiches (Kreisumlage) in Höhe von 358.091,95 € im Haushaltsjahr 2022 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
GREMIUM: Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Finanzen, Nachhaltigkeit und Feuerschutz DATUM: Di, 27.06.2023 TOP: Ö 17
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der überplanmäßigen Aufwendung für die Zuführung zur Rückstellung im Rahmen des Finanzausgleiches (Kreisumlage) in Höhe von 358.091,95 € im Haushaltsjahr 2022 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
GREMIUM: Rat der Gemeinde Algermissen DATUM: Di, 10.10.2023 TOP: Ö 17
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der überplanmäßigen Aufwendung für die Zuführung zur Rückstellung im Rahmen des Finanzausgleiches (Kreisumlage) in Höhe von 358.091,95 € im Haushaltsjahr 2022 wird zugestimmt.