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Vorlage - 042/2023  

Betreff: Antrag auf Zustimmung zu einer überplanmäßigen Aufwendung im Haushaltsjahr 2021 - Zuführung zur Rückstellung für geleistete Überstunden
Status:öffentlich  
Verfasser:Ronja Lindenberg
Federführend:Fachbereich II - Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Finanzen, Nachhaltigkeit und Feuerschutz Vorbereitung
27.06.2023 
Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Finanzen, Nachhaltigkeit und Feuerschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
10.10.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 20.255,82 € für die Zuführung zur Rückstellung für geleistete Überstunden wird zugestimmt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung:

 

Gemäß § 123 Abs. 2 NKomVG haben die Kommunen Rückstellungen für Verpflichtungen, die dem Grunde nach zu erwarten, aber deren Höhe oder Fälligkeit noch ungewiss sind, zu bilden.

 

Zu diesen Rückstellungen zählen nach § 45 Abs. 1 KomHKVO insbesondere auch Lohn- und Gehaltszahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit. Diese Zeiten der Freistellung umfassen u.a. Abwesenheiten durch den Abbau von Überstunden.

 

Die Rückstellung zum 31.12.2020 betrug 52.198,32 € und ist zum Bilanzstichtag 31.12.2021 auf 77.654,14 € zu erhöhen. Der Rückstellung ist somit ein Betrag in Höhe von 25.455,82 € zuzuführen. Der Haushaltsansatz wird um den oben genannten Betrag überschritten.

 

Der Mehrbedarf kann durch Mehrerträge aus der Auflösung der Pensionsrückstellung für Versorgungsempfänger gedeckt werden.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2


 

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