Von Kindertagespflege spricht man, wenn ein Kind für einen Teil des Tages oder ganztags durch eine qualifizierte Tagespflegeperson betreut wird. Die Betreuung eines Kindes kann im Haushalt der Sorgeberechtigten oder im Haushalt der Tagespflegeperson erfolgen. Das Betreuungsangebot richtet sich an Kinder im Alter von 0 bis 13 Jahren.
Eine individuelle Vermittlung qualifizierter Tagesmütter oder auch Tagesväter mit Pflegeerlaubnis erfolgt durch das Familienservicebüro der Gemeinde. Eine aktuelle Liste der Kindertagespflegepersonen in der Gemeinde Algermissen finden Sie im Download. Auch mit Hilfe der Kinderbetreuungsbörse des Landkreises Hildesheim ist es möglich, eine geeignete Tagesmutter oder einen geeingneten Tagesvater zu finden. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Tagespflegepersonen bei der Kinderbetreuungsbörse registriert sind.
Sie haben die Möglichkeit, im Familienservicebüro der Gemeinde Algermissen einen Antrag auf Förderung bei einer Tagespflegeperson zu stellen. Eltern zahlen für die Kindertagespflege einen Kostenbeitrag analog den vor Ort festgelegten Kostenbeiträgen für die Kindertagesbetreuung in Tageseinrichtungen.
Eine finanzielle Förderung ist möglich, wenn die Tagespflegeperson geeignet ist und über eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt des Landkreises Hildesheim verfügt und die Betreuung von den Eltern wegen der Ausübung einer Erwerbstätigkeit, einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung oder Teilnahme an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit nicht selbst sichergestellt werden kann.
Richtlinie Kindertagespflege Fassung 2018 » (PDF, 184 kB)
Antrag Kindertagespflege » (PDF, 17 kB)
Anlage zum Antrag auf Kindertagespflege » (PDF, 10 kB)
Liste Tagespflegepersonen Algermissen, Stand 01.09.2021 » (PDF, 6 kB)
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |