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Vorlage - 045/2023  

Betreff: Antrag auf Zustimmung zu einer überplanmäßigen Aufwendung im Haushaltsjahr 2022 - Zuführung zur Rückstellung im Rahmen des Finanzausgleiches (Kreisumlage)
Status:öffentlich  
Verfasser:Ronja Lindenberg
Federführend:Fachbereich II - Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Finanzen, Nachhaltigkeit und Feuerschutz Vorbereitung
27.06.2023 
Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Finanzen, Nachhaltigkeit und Feuerschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
10.10.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Berechnungsbogen zur Ermittlung der Rückstellung im Rahmen des Finanzausgleiches (Kreisumlage) für das Haushaltsjahr 2022

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der überplanmäßigen Aufwendung für die Zuführung zur Rückstellung im Rahmen des Finanzausgleiches (Kreisumlage) in Höhe von 358.091,95 € im Haushaltsjahr 2022 wird zugestimmt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung:

 

Gemäß § 123 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) haben die Kommunen Rückstellungen für Verpflichtungen, die dem Grunde nach zu erwarten, aber deren Höhe und Fälligkeit noch ungewiss sind, zu bilden. Zu diesen Rückstellungen zählen nach § 45 Abs. 1 Kommunalhaushalts- und-kassenverordnung (KomHKVO) unter anderem Aufwendungen in künftigen Haushaltsjahren bei Umlagen nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Finanzausgleich, welches die Kreisumlage erfasst.

 

Die Rückstellung ist zu bilden, da im Rahmen der Steuerkraftberechnung, die zugleich Grundlage für die Festsetzung der Kreisumlage ist, ein Zeitraum vom 01.10.21 bis 30.09.22 zugrunde gelegt wird. Dieses Vorgehen führt zu einer zeitlichen Verschiebung der Aufwendungen für die Kreisumlage in das Jahr 2023. Damit diese Aufwendungen jedoch periodengerecht dargestellt werden können, ist eine entsprechende Rückstellung im Haushaltsjahr 2022 zu bilden.

 

Die zu bildende Rückstellung beträgt 695.493,00 € und wird aus dem Differenzbetrag zwischen der Kreisumlage 2023 und dem Durchschnittswert der beiden vorangegangenen Jahre ermittelt. Die vorhandenen Haushaltsmittel reichen nicht aus, so dass die fehlenden Mittel überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden müssen.

 

Die hohe Summe der Rückstellung ergibt sich aus einem deutlichen Anstieg des Gewerbesteueraufkommens im Vergleich zu den Vorjahren.

 

Außerdem hat das Land Niedersachsen in 2022 durch Änderung des Haushaltsgesetzes an die Kommunen nachträglich höhere Schlüsselzuweisungen für 2022 festgesetzt. Die Schlüsselzuweisungen sind ebenfalls Bestandteil der Umlagegrundgrundlagen für die Kreisumlage. Im Haushaltsgesetzes ist jedoch vorgesehen, dass diese Einnahmen erst bei der Festsetzung der Kreisumlage für 2023 zu berücksichtigen sind, welches zu einer weiteren Erhöhung der Umlage führt.

 

Die Inanspruchnahme der Rückstellung erfolgt in 2023.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

 

Berechnungsbogen zur Ermittlung der Rückstellung im Rahmen des Finanzausgleiches (Kreisumlage) für das Haushaltsjahr 2022

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Berechnungsbogen zur Ermittlung der Rückstellung im Rahmen des Finanzausgleiches (Kreisumlage) für das Haushaltsjahr 2022 (273 KB)    

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