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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Sitzung des Finanzausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Finanzausschusses
Gremium: Finanzausschuss
Datum: Do, 28.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:32 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Rathaus, Sitzungsraum, Algermissen, Marktstraße 7
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
Ö 5  
Eröffnung der Sitzung    
Ö 6  
Genehmigung der Protokolls über die Sitzungen vom 11.02.2019 und 12.09.2019
SI/2019/778  
   
   
Ö 7     Mitteilung der Verwaltung    
Ö 7.1  
Kolpingstraße    
Ö 8  
Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Hildesheim über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 a.) Beratung und Beschluss über die Jahresrechnung b.) Zuführung des Jahresergebnisses 2015 zu Überschussrücklagen gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG c.) Entlastung des Bürgermeisters gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG
Enthält Anlagen
078/2019  
Ö 9  
Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Hildesheim über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 a.) Beratung und Beschluss über die Jahresrechnung b.) Deckung des Fehlbetrages des ordentlichen Jahresergebnisses 2016 gem. § 24 Abs. 1 KomHKVO c.) Zuführung des außerordentlichen Jahresergebnisses 2016 zur Überschussrücklage gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG d.) Entlastung des Bürgermeisters gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG
Enthält Anlagen
079/2019  
Ö 10  
Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Hildesheim über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 a.) Beratung und Beschluss über die Jahresrechnung b.) Zuführung des Jahresergebnisses 2017 zu Überschussrücklagen gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG c.) Entlastung des Bürgermeisters gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG
Enthält Anlagen
080/2019  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

a.)    Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt den mit Datum vom 20.09.2018 durch den Bürgermeister festgestellten Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017.

b.)    Der im Jahresabschluss 2017 festgestellte Überschuss im ordentlichen Bereich in Höhe von 605.432,40 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

Der im Jahresabschluss 2017 festgestellte Überschuss im außerordentlichen Bereich in Höhe von 2.302,00 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

c.)    Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt, dem Bürgermeister für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2017 gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG die Entlastung zu erteilen.

 

   
    GREMIUM: Finanzausschuss    DATUM: Do, 28.11.2019    TOP: Ö 10
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   

Beschlussvorschlag:

 

a.) Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt den mit Datum vom 20.09.2018 durch

den Bürgermeister festgestellten Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017.

b.) Der im Jahresabschluss 2017 festgestellte Überschuss im ordentlichen Bereich in

Höhe von 605.432,40 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des

ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

Der im Jahresabschluss 2017 festgestellte Überschuss im außerordentlichen Bereich

in Höhe von 2.302,00 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des

außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

c.) Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt, dem Bürgermeister für die

Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2017 gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG die

Entlastung zu erteilen.

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

 

   
    GREMIUM: Verwaltungsausschuss    DATUM: Mo, 02.12.2019    TOP: N 6
    STATUS DER SITZUNG: nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschlussvorschlag:

 

a.)     Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt den mit Datum vom 20.09.2018 durch den Bürgermeister festgestellten Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017.

b.)    Der im Jahresabschluss 2017 festgestellte Überschuss im ordentlichen Bereich in Höhe von 605.432,40 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

Der im Jahresabschluss 2017 festgestellte Überschuss im außerordentlichen Bereich in Höhe von 2.302,00 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

c.)     Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt, dem Bürgermeister für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2017 gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG die Entlastung zu erteilen.

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

 

   
    GREMIUM: Rat der Gemeinde Algermissen    DATUM: Di, 03.12.2019    TOP: Ö 19
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschlussvorschlag:

 

a.)     Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt den mit Datum vom 20.09.2018 durch den Bürgermeister festgestellten Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017.

b.)    Der im Jahresabschluss 2017 festgestellte Überschuss im ordentlichen Bereich in Höhe von 605.432,40 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

Der im Jahresabschluss 2017 festgestellte Überschuss im außerordentlichen Bereich in Höhe von 2.302,00 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

c.)     Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt, dem Bürgermeister für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2017 gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG die Entlastung zu erteilen.

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

 

Ö 11  
Erlass Haushaltssatzung 2020 einschließlich Stellenplan
Enthält Anlagen
090/2019  
Ö 12  
Investitionsprogramm und Finanzplan 2019 bis 2023
091/2019  
Ö 13  
Untersuchung des baulichen Zustandes der Grundschulen in Algermissen und Lühnde
Enthält Anlagen
092/2019  
Ö 14  
Radweg Bledeln / Ingeln-Oesselse
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093/2019  
Ö 15  
Anfragen und Anregungen    
Ö 16  
Einwohnerfragestunde    
             

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