Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Hildesheim über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 a.) Beratung und Beschluss über die Jahresrechnung b.) Zuführung des Jahresergebnisses 2015 zu Überschussrücklagen gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG c.) Entlastung des Bürgermeisters gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG  

Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 28.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:32 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Rathaus, Sitzungsraum, Algermissen, Marktstraße 7
Ort:
078/2019 Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Hildesheim über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015
a.) Beratung und Beschluss über die Jahresrechnung
b.) Zuführung des Jahresergebnisses 2015 zu Überschussrücklagen gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG
c.) Entlastung des Bürgermeisters gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Birgit Hacker
Federführend:Fachbereich II - Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Moegerle weist darauf hin, dass hier gleichzeitig die Beratung der Tagesordnungspunkte 9 und 10 erfolgt. Aufgrund des Umfangs der Berichte beschränkt er sich auf die Beantwortung von Fragen. Insgesamt betont er jedoch ausdrücklich, dass die vorliegenden Ergebnisse der Jahresrechnungen nur möglich sind, wenn alle in der Verwaltung gute Arbeit leisten. Herr Gerhardy schließt sich ausdrücklich an die Ausführungen von Herrn Moegerle an und bedankt sich ebenfalls bei der Verwaltung.

 

Frau Bokelmann verliest den Beschlussvorschlag der Vorlage 078/2019:  

 



Beschlussvorschlag:

 

a.)    Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt den mit Datum vom 12.01.2018 durch den Bürgermeister festgestellten Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015.

b.)    Der im Jahresabschluss 2015 festgestellte Überschuss im ordentlichen Bereich in Höhe von 352.596,10 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

Der im Jahresabschluss 2015 festgestellte Überschuss im außerordentlichen Bereich in Höhe von 5.353,65 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt, dem Bürgermeister für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2015 gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG die Entlastung zu erteilen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig.

 


Öffnungszeiten Rathaus


Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: Termine nur nach Vereinbarung
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: Termine nur nach Vereinbarung
Freitag: Termine nur nach Vereinbarung

Online-Terminbuchungen                          

 

Elster