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Vorlage - 079/2019  

Betreff: Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Hildesheim über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016
a.) Beratung und Beschluss über die Jahresrechnung
b.) Deckung des Fehlbetrages des ordentlichen Jahresergebnisses 2016 gem. § 24 Abs. 1 KomHKVO
c.) Zuführung des außerordentlichen Jahresergebnisses 2016 zur Überschussrücklage gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG
d.) Entlastung des Bürgermeisters gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG
Status:öffentlich  
Verfasser:Birgit Hacker
Federführend:Fachbereich II - Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss
28.11.2019 
Sitzung des Finanzausschusses (offen)   
Verwaltungsausschuss
Rat der Gemeinde Algermissen
03.12.2019 
Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016
Bilanz der Gemeinde Algermissen per 31.12.2016
Ergebnisrechnung per 31.12.2016
Finanzrechnung per 31.12.2016
Jahresabschluss 2016 Anmerkung FB IV Vermerk Tz1, 20.09.2019

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Beschlussvorschlag:

 

a.)    Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt den mit Datum vom 11.07.2018 durch den Bürgermeister festgestellten Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016.

b.)    Der im Jahresabschluss 2016 festgestellte Fehlbetrag im ordentlichen Bereich in Höhe von 755.755,49 € wird durch die Entnahme aus der Überschussrücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.

c.)    Der im Jahresabschluss 2016 festgestellte Überschuss im außerordentlichen Bereich in Höhe von 2.323,30 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

d.)    Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt, dem Bürgermeister für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2016 gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG die Entlastung zu erteilen.

 

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Begründung:

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim hat die Prüfung der Jahresrechnung 2016 durchgeführt. Das Ergebnis der Prüfung wurde am 23.05.2019 im Rahmen eines Abschlussgespräches erörtert. Daran teilgenommen haben

 

von der Gemeinde Algermissen:

 

Bürgermeister Moegerle, Frau Hacker, Frau Lindenberg, Frau Marciniak und vom

 

Rechnungsprüfungsamt:

 

Herr Wolff, Herr Onkes und Frau Becker.

 

Nachfolgend wird die Textziffer (Prüfungsfeststellung) des Rechnungsprüfungsamtes einschließlich der Stellungnahme der Gemeindeverwaltung wiedergegeben.

 

Textziffer (Tz) 1 – Fachbereich IV -Bauen und Sport-

 

Maßnahme Anbau Krippe Lühnde:

 

Die Beauftragung der Tischlerarbeiten (fest eingebaute Spielmöbel) erfolgte trotz Anmerkung bei der Jahresabschlussprüfung 2013/14 wieder direkt an die Firma G. Es wurde wiederholt kein förmliches Vergabeverfahren durchgeführt, noch fand ein Interessenbekundungsverfahren statt. Über 7 Einzelaufträge wurden rd. 25.000 € direkt und ohne einen vorgeschriebenen Wettbewerb beauftragt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Siehe Vermerk vom 20.09.2019.

 

 

Zu den weiteren Anmerkungen im Bericht der Gemeinde Algermissen ist keine Stellungnahme abzugeben.

 

In der Zusammenfassung des Schlussberichtes wird folgendes ausgeführt:

 

„Der zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss in der Fassung vom 11.07.2018 mit den zugehörigen Dokumentationsunterlagen ist nach den gesetzlichen Bestimmungen geprüft worden. Im Schlussbericht sind die wesentlichen Prüfungsergebnisse dargelegt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten, die sich wesentlich auf das vermittelte Bild der Vermögens-, Ertrags-, und Finanzlage der Gemeinde Algermissen auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt worden wären.

 

Insgesamt ist festzustellen, dass

 

  • der Haushaltsplan eingehalten wurde,
  • die Buchungen in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,
  • bei den Erträgen und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren wurde,
  • das Vermögen richtig nachgewiesen ist.

 

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-, und Finanzlage der Gemeinde Algermissen. Der Rechenschaftsbericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken, dass der Rat der Gemeinde Algermissen über den Jahresabschluss 2016 beschließt sowie dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2016 die Entlastung erteilt.“

 

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Anlage/n:

 

Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016

Bilanz der Gemeinde Algermissen per 31.12.2016

Ergebnisrechnung per 31.12.2016

Finanzrechnung per 31.12.2016

Jahresabschluss 2016 Anmerkung FB IV Vermerk Tz1, 20.09.2019

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016 (1117 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Bilanz der Gemeinde Algermissen per 31.12.2016 (112 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Ergebnisrechnung per 31.12.2016 (119 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Finanzrechnung per 31.12.2016 (205 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Jahresabschluss 2016 Anmerkung FB IV Vermerk Tz1, 20.09.2019 (147 KB)    

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