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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 09.12.2014 | SI/2014/288 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Mitteilungen der Verwaltung | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3.1 | Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Fortschreibung der Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung | 017/2015 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung - Schaffung einer zusätzlichen Kindergartengruppe | 012/2015 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Vereinbarung mit dem Ev.-luth. Kirchenkreis Hildesheim-Sarstedt zum Kindergarten Groß Lobke | 014/2015 | |||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Mit dem Ev.-luth. Kirchenkreis Hildesheim-Sarstedt wird ein Vertrag zum Betrieb des Kindergartens Groß Lobke geschlossen. Der Vertrag wird bis zum 31.12.2017 befristet. In dem Vertrag wird wie bisher vorgesehen, dass von Eltern deren Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Maßgabe des § 86 SGB VIII nicht im Gebiet der Gemeinde Algermissen haben, ein zusätzlicher monatlicher Betriebskostenzuschuss in Höhe von 50 € erhoben wird.
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GREMIUM: Sozialausschuss DATUM: Mo, 16.03.2015 TOP: Ö 6 | |||||||||||||||||||||||||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||
Mit dem Ev.-luth. Kirchenkreis Hildesheim-Sarstedt wird ein Vertrag zum Betrieb des Kindergartens Groß Lobke geschlossen. Der Vertrag wird bis zum 31.12.2017 befristet. In dem Vertrag wird wie bisher vorgesehen, dass von Eltern deren Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Maßgabe des § 86 SGB VIII nicht im Gebiet der Gemeinde Algermissen haben, ein zusätzlicher monatlicher Betriebskostenzuschuss in Höhe von 50 € erhoben wird.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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GREMIUM: Verwaltungsausschuss DATUM: Mo, 23.03.2015 TOP: N 7 | |||||||||||||||||||||||||||||
STATUS DER SITZUNG: nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||
Mit dem Ev.-luth. Kirchenkreis Hildesheim-Sarstedt wird ein Vertrag zum Betrieb des Kindergartens Groß Lobke geschlossen. Der Vertrag wird bis zum 31.12.2017 befristet. In dem Vertrag wird wie bisher vorgesehen, dass von Eltern deren Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Maßgabe des § 86 SGB VIII nicht im Gebiet der Gemeinde Algermissen haben, ein zusätzlicher monatlicher Betriebskostenzuschuss in Höhe von 50 € erhoben wird.
Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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Ö 7 | Entgeltordnung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Algermissen | 011/2015 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | 3. Kraft in Krippengruppen Ergänzung der Beschlussvorlage 09 / 15 | 009/2015-1 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Öffnungszeiten Kindertagesstätte St. Martin, Lühnde | 015/2015 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Verfügungszeiten Kindertagesstätten | 016/2015 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Anfragen und Anregungen | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||||||
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |