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Beschlussvorschlag:
Die zweite Änderung der Entgeltordnung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Algermissen wird in der der Vorlage Nr. 11 / 15 beigefügten Fassung erlassen.
Begründung:
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2015 wurde abgesprochen eine Erhöhung der Kindertagesstättenentgelte zu prüfen. Ins Auge gefasst war eine Einnahmeerhöhung um 7,5 – 10 %. Bisher wird ein Entgelt in Höhe von 28,50 € je „Monatsbetreuungsstunde“ erhoben. Dies gilt sowohl für Krippe als auch Kindergarten als auch Hort. Für die Ferienbetreuung von Hortkindern wird ein Entgelt von monatlich 25,00 € erhoben. Es gibt Geschwisterermäßigungen für gleichzeitig Einrichtungen besuchende Kinder.
Das festgesetzte monatliche Entgelt wird nach festgestellter zumutbarer Belastung ggf. ermäßigt. Dabei wird das zur Verfügung stehende Einkommen einer Einkommensgrenze gegenüber gestellt. Sofern das Einkommen über der Einkommensgrenze liegt, ist dieses teilweise einzusetzen. Bei einem Einkommen unter der Einkommensgrenze ist kein Entgelt zu zahlen.
Im Folgenden werden drei Beispielberechnungen aufgeführt:
Beispiel 1: Familie mit 2 Kindern, 2 Verdiener
Beispiel 2: Alleinerziehende(r) mit 1 Kind
Beispiel 3: Familie mit 3 Kindern, 2 Verdiener
In den Gemeinden im Landkreis Hildesheim und den weiteren Nachbargemeinden der Gemeinde Algermissen gibt es die unterschiedlichsten Systeme zur Entgelterhebung. Es werden Entgelte zwischen 0 und 310 € je Halbtagsplatz erhoben. Dabei fällt auf, dass für Krippenplätze in der Regel höhere Entgelte als für Kindergarten- und Hortplätze erhoben werden.
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen das bisherige System beizubehalten. Das System ist etabliert und wird von den Eltern anerkannt. Jedes andere System würde den Verwaltungsaufwand erhöhen und ggf. auch eine weitere Offenlegung der Einkommensverhältnisse von weiteren Eltern erfordern.
Vor dem Hintergrund der bisher in Politik und Bevölkerung anerkannten Kinder- und Familienfreundlichkeit der Gemeinde Algermissen wird lediglich eine moderate Erhöhung vorgeschlagen. Die Monatsbetreuungsstunde sollte auf 30,00 € und die Ferienbetreuung für Hortkinder auf monatlich 27,00 € erhöht werden.
Außerdem wird die Umkehrung der Geschwisterermäßigung vorgeschlagen. Zukünftig sollte für das jüngste Kind das volle Entgelt gezahlt werden und für die älteren Kinder eine Ermäßigung stattfinden. Diese Änderung wird vorgeschlagen, da für das jüngste Kind in der Regel das höchste Entgelt zu entrichten ist.
Hinzuweisen ist bereits jetzt darauf, dass von Gewerkschaftsseite der Tarifvertrag zur Eingruppierung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst zum 31.12.2014 gekündigt worden ist und derzeit hierzu verhandelt wird. Die von den Gewerkschaften erhobenen ersten Maximalforderungen dürften für die Gemeinde Algermissen auf eine Erhöhung zwischen 12 und 14 % der Gehälter mithin ca. 180.000 bis 210.000 € hinauslaufen.
Je nach Ausgang der Verhandlungen hierzu dürfte eine weitere Anpassung der Kindertagesstättenentgelte zu diskutieren sein.
Anlage/n:
Entgeltordnung
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Entwurf 2. Änderung Entgeltordnung KiTas (5 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |