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Vorlage - 017/2015  

Betreff: Fortschreibung der Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung
Status:öffentlich  
Verfasser:Wolfgang Moegerle
Federführend:Bürgermeister   
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorbereitung
16.03.2015 
6. Sitzung des Sozialausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
14.04.2015 
14. Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Kita-Vereinbarung fortgeschriebene Fassung 2015 Endfassung

Beschlussvorschlag:  

Die der Vorlage im Entwurf beigefügte Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindestagesbetreuung für die Jahre 2015 bis 2017wird mit dem Landkreis Hildesheim – rückwirkend zum 01.01.2015 - geschlossen.


Begründung:

Gem. §85 Abs. 1 und § 69 Abs. 1 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) i.V.m. § 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG KJHG) ist der Landkreis Hildesheim Jugendhilfeträger und damit u.a. für die Sicherstellung von Rechtsansprüchen im Bereich der Kindertagesbetreuung zuständig und auch Kostenträger dieser Maßnahmen.

Die Aufgabe der Kindertagesbetreuung sowohl der unter-3-jährigen als auch der drei bis 6jährigen Kinder und der Hortkinder wird von Beginn an durch die Kommunen im Landkreis Hildesheim wahrgenommen. Auch die Kosten werden zum großen Teil durch die Kommunen getragen. Seit dem 01.01.1994 bestehen Vereinbarungen zwischen Landkreis Hildesheim und kreisangehörigen Kommunen über eine entsprechende Aufgabenwahrnehmung, die mit einer Kostenbeteiligung des Landkreises Hildesheim an „seiner“ Aufgabe verbunden ist.

Die letzte Vereinbarung galt für die Jahre 2014 und 2015. Bestandteil dieser Vereinbarung war auch, die Kreisumlage im Vereinbarungszeitraum nicht anzuheben. Nunmehr hat der Kreistag des Landkreises Hildesheim am 12.02.2015 mit seiner Mehrheit die Erhöhung der Kreisumlage um 0,8 Punkte auf jetzt 55,8 Punkte beschlossen. Damit ist die bisher gültige Vereinbarung vom Tisch.

In einem gründlichen Verhandlungsprozess haben sich die Hauptverwaltungsbeamten der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden mit der Kreisverwaltung auf einen neuen Vereinbarungsentwurf verständigt.

Die Vereinbarung soll bis zum 31.12.2017 auf dem Zahlungsniveau von 2015 fortgeschrieben werden. Damit beteiligt sich der Landkreis mit rund 50% an „seinen“ Kosten, durch die Festschreibung bis 2017 mit sinkender Tendenz. Hier wird insbesondere zu beobachten sein, wie sich die Tarifverhandlungen für das betreuende Personal entwickeln. Schließlich verbleiben noch immer rund 20 Mio. € Kosten mit steigender Tendenz bei den Kommunen. Dies entspricht derzeitig kreisweit rund 7 bis 8 Punkten Kreisumlage, die rechnerisch dem Kreisumlagesatz von 55,8% noch hinzuzurechnen wären.

In der Gemeinde Algermissen belaufen sich die Kosten für die Kindertagesbetreuung auf rund 2.850.000 €. Davon sind Zuschüsse des Landes, Elternbeiträge und Zuschüsse kirchlicher Träger von rund 1.100.000 € abzuziehen, so dass eine Belastung von 1.750.000 €  verbleibt. Im Jahr 2015 trägt der Landkreis hiervon mit rund 700.000€ einen unverzichtbaren Anteil. Damit verbleibt immer noch ein Eigenanteil der Gemeinde Algermissen von rund 1.050.000 €. Dies entspricht auf die Steuerkraft der Gemeinde Algermissen bezogen im Jahr 2015 weiteren rund 17 Punkten Kreisumlage.


Anlage/n:

Kita-Vereinbarung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Kita-Vereinbarung fortgeschriebene Fassung 2015 Endfassung (30 KB)    

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