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Beschlussvorschlag:
Unverändert zu Vorlage 078/2021.
Begründung:
Ergänzend zum o.g. Vorlage wurde von dem Ingenieurbüro SVK der geschätzte Stromverbrauch nochmals überprüft und aufgrund des nun vorhandenen Datenblattes ergänzt.
Der maximale Strombedarf einer RLT-Anlage der untersuchten Marke liegt bei 1.750 W. Das würde allerdings voraussetzen, dass das Gerät immer unter Volllast läuft und die Nachheizregister auch im Winter auf 100 % laufen würden. Bei der guten Wärmerückgewinnung wird das allerdings fast nie benötigt.
Die Lüfter haben 329 W. Diese sind immer im Betrieb.
Der Durchschnittsverbrauch eines Gerätes liegt zwischen 300 und 600 W/Stunde.
Das Ingenieurbüro SVK empfiehlt daher, ca. 500W/Std. als durchschnittlichen Stromverbrauch als Kalkulationsgrundlage zu nutzen. Die Kosten für den Stromverbrauch ändern sich daher zur Ursprungsvorlage wie folgt:
Bei 71 Geräten beträgt der durchschnittliche Stromverbrauch 35,5 kwh/Std. Bei einer Nutzungszeit von 8 Std/Tag pro Gerät und 190 Schultagen ergibt das einen Stromverbrauch von insgesamt 107.920 kw/h. Damit entstehen jährliche Stromkosten von ca. 175 €/Gerät bzw. insgesamt ca. 12.500 €.
Durch den genutzten Ökostrom gibt es keinen zusätzlichen CO²-Ausstoß.
Der zusätzliche Stromverbrauch wird bei der derzeitig laufenden Untersuchung zur Errichtung von PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden berücksichtigt.
Insbesondere die Wärmerückgewinnung durch die RLT-Anlagen und die damit verbundene Einsparung von Heizenergie ist ein wichtiger Aspekt. In der vergangenen Heizperiode sind in jeder Grundschule durch das corona-bedingte Lüften zusätzliche Heizkosten von rund 4.500€ entstanden.
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