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Auszug - Bereitstellung von Flächen für Windenergieanlagen; Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Algermissen   

20. Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 08.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Rathaus, Sitzungsraum, Algermissen, Marktstraße 7
Ort:
019/2015 Bereitstellung von Flächen für Windenergieanlagen; Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Algermissen
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Wolfgang Moegerle
Federführend:Bürgermeister   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Moegerle erläutert ausgiebig die vorliegende Vorlage und weist auf die rechtlichen Zwänge hin die dazu führen, dass die Gefahr besteht, dass es einen Wildwuchs von Windkraftanlagen an privilegierten Standorten geben könnte. Die Gemeinde müsse ein fundamentales Interesse daran haben ein aktives Steuerelement und Einflussmöglichkeiten zu behalten und damit aktiv die Entwicklung der Gemeinde zu steuern. Es handle sich hierbei um einen Prozess der durch diesen Aufstellungsbeschluss angestoßen werde und der sich sicherlich über mehr als ein Jahr hinziehen werde. Zudem gebe es noch ungeklärte Fragen z.B. die Auswirkung des Sarstedter Funkfeuers.

 

Sowohl Ratsmitglied Preissner als auch Ratsmitglied Seifert begrüßen die Vorlage und betonen wie wichtig es sei, hier das Heft des Handelns nicht aus der Hand zu geben.

 

Vorsitzender Rohde lässt über die vorliegende Vorlage abstimmen:

 


 

1.

Zur Bereitstellung von Flächen für Windenergieanlagen wird die Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

Ziel ist es dabei, das gesamte Gemeindegebiet daraufhin zu untersuchen, wo so genannte Konzentrationsflächen für die Aufstellung von Windenergieanlagen ausgewiesen werden können. Das verbleibende Gemeindegebiet soll daraufhin von der Aufstellung von Windenergieanlagen ausgeschlossen werden.

 

2.

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Büro Keller, Hannover, mit der Ausarbeitung der Umweltprüfung mit daraus folgendem Umweltbericht das Büro Mextorf beauftragt werden.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig


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