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Beschlussvorschlag:
1. | Zur Bereitstellung von Flächen für Windenergieanlagen wird die Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Ziel ist es dabei, das gesamte Gemeindegebiet daraufhin zu untersuchen, wo so genannte Konzentrationsflächen für die Aufstellung von Windenergieanlagen ausgewiesen werden können. Das verbleibende Gemeindegebiet soll daraufhin von der Aufstellung von Windenergieanlagen ausgeschlossen werden.
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2. | Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Büro Keller, Hannover, mit der Ausarbeitung der Umweltprüfung mit daraus folgendem Umweltbericht das Büro Mextorf beauftragt werden. |
Begründung:
Die Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichtes der letzten Monate und Jahre erfordert es, der Windenergienutzung in angemessenen Umfang substanziell Raum zu geben und gibt auch eine Reihe diesbezüglicher Verfahrenshinweise. Dieser Entscheidung muss ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zu Grunde liegen.
Dieser Prozess soll mit diesem Aufstellungsbeschluss begonnen werden. Nur über diesen Planungsprozess behält die Gemeinde Algermissen ein aktives Steuerelement und Einflussmöglichkeiten für die Gestaltung der Gemeinde und damit auf die Gemeindeentwicklung. Ohne diesen Prozess wäre ein Wildwuchs von Windkraftanlagen als privilegierte Standorte im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorschriften praktisch überall möglich.
Weitere Ausführungen erfolgen mündlich.
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |