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Beschlussvorschlag:
Der überplanmäßigen Aufwendung für die Zuführung zur Beihilferückstellung in Höhe von 6.567,00 € für aktive Bedienstete wird zugestimmt.
Begründung:
Gemäß § 123 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) haben die Kommunen Rückstellungen für Verpflichtungen, die dem Grunde nach zu erwarten, aber deren Höhe oder Fälligkeit noch ungewiss sind zu bilden.
Zu diesen Rückstellungen zählen nach § 45 Absatz 1 Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) u.a. die Beihilfeverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen.
Nach Mitteilung der Niedersächsischen Versorgungskasse ergibt sich für das Haushaltsjahr 2021 bei den aktiven Bediensteten folgende Erhöhung:
Die Beihilferückstellung wird um 20.267,00 € erhöht, so dass zum Stichtag 31.12.2021 ein Wert von 245.882,00 € in der Bilanz ausgewiesen wird. Im Haushalt wurde eine Erhöhung von 13.700,00 € veranschlagt, so dass der Haushaltsansatz um 6.567,00 € überschritten wird.
Der Mehrbedarf kann durch Mehrerträge aus der Auflösung der Pensionsrückstellung für Versorgungsempfänger gedeckt werden.
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