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Vorlage - 043/2023  

Betreff: Antrag auf Zustimmung zu einer überplanmäßigen Aufwendung im Haushaltsjahr 2021 - Zuführung zur Beihilferückstellung
Status:öffentlich  
Verfasser:Ronja Lindenberg
Federführend:Fachbereich II - Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Finanzen, Nachhaltigkeit und Feuerschutz Vorbereitung
27.06.2023 
Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Finanzen, Nachhaltigkeit und Feuerschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
10.10.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der überplanmäßigen Aufwendung für die Zuführung zur Beihilferückstellung in Höhe von 6.567,00 € für aktive Bedienstete wird zugestimmt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung:

 

Gemäß § 123 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) haben die Kommunen Rückstellungen für Verpflichtungen, die dem Grunde nach zu erwarten, aber deren Höhe oder Fälligkeit noch ungewiss sind zu bilden.

 

Zu diesen Rückstellungen zählen nach § 45 Absatz 1 Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) u.a. die Beihilfeverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen.

 

Nach Mitteilung der Niedersächsischen Versorgungskasse ergibt sich für das Haushaltsjahr 2021 bei den aktiven Bediensteten folgende Erhöhung:

 

Die Beihilferückstellung wird um 20.267,00 € erhöht, so dass zum Stichtag 31.12.2021 ein Wert von 245.882,00 € in der Bilanz ausgewiesen wird. Im Haushalt wurde eine Erhöhung von 13.700,00 € veranschlagt, so dass der Haushaltsansatz um 6.567,00 € überschritten wird.

 

Der Mehrbedarf kann durch Mehrerträge aus der Auflösung der Pensionsrückstellung für Versorgungsempfänger gedeckt werden.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

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