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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und des § 58 Abs. 2 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) jeweils in der derzeit gültigen Fassung einschließlich der Begründung (mit Umweltbericht) beschlossen (Feststellungsbeschluss).
Die anlässlich der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Bedenken und Anregungen werden, wie der Vorlage 61 / 2014 beigefügt, abgewogen.
Nur Gemeinderat: Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden, wie der Vorlage 41/ 2014 beigefügt, abgewogen.
Der Bürgermeister wird beauftragt die Genehmigung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes beim Landkreis Hildesheim zu beantragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |