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Vorlage - 061/2014  

Betreff: 20. Änderung F-Plan (zum B-Plan Nr. 28 "Alpeblick"), Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser:Godehard Voges
Federführend:Fachbereich IV - Bauen und Sport   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Finanzausschuss Vorbereitung
08.10.2014 
18. Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
23.10.2014 
12. Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Abwägung 20. Ä., 3,2, 24.09.2014
20. Änderung F-Plan, S-Beschluss, 24.09.2014
20. Ä., Begründung mit UB, s-Beschluss, 10.09.2014

Beschlussvorschlag:  

Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und des § 58 Abs. 2 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) jeweils in der derzeit gültigen Fassung einschließlich der Begründung (mit Umweltbericht) beschlossen (Feststellungsbeschluss).

 

Die anlässlich der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Bedenken und Anregungen werden, wie der Vorlage 61 / 2014 beigefügt, abgewogen.

Nur Gemeinderat: Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden, wie der Vorlage 41/ 2014 beigefügt, abgewogen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt die Genehmigung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes beim Landkreis Hildesheim zu beantragen.


Begründung:

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.02.2014 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Am 14.04.2014 wurde durch den Verwaltungsausschuss die frühzeitige Bürgerbeteiligung mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Dieser Verfahrensschritt wurde in der Zeit vom 23.04.2014 bis 23.05.2014 durchgeführt. Nach Abwägung der hierzu eingegangenen Bedenken und Anregungen hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 14.07.2014 die öffentliche Auslegung beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 23.07.2014 bis 25.08.2014 statt. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregungen können, wie der Vorlage 61 / 14 beigefügt, abgewogen werden.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es sinnvoll die Abwägung der frühzeitigen Beteiligung auch durch den Gemeinderat zu beschließen.

 

Der Vorlage ist auch die aktuelle Planzeichnung beigefügt. Die Begründung mit Umweltbericht wird ausschließlich elektronisch beigefügt.


Anlage/n:

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Abwägung 20. Ä., 3,2, 24.09.2014 (24 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 20. Änderung F-Plan, S-Beschluss, 24.09.2014 (107 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 20. Ä., Begründung mit UB, s-Beschluss, 10.09.2014 (7182 KB)    

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