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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Lindenberg erläutert den Beschlussvorschlag der Vorlage 065/2023. Im Anschluss erläutert Ratsherr Brinkmann den Änderungsantrag der Gruppe S/G/U. Der Änderungsantrag beziehe sich auf die ermäßigte Hundesteuer für Hunde, die aus einem Tierheim aufgenommen werden. Diese Regelung solle um Tierschutzvereine nach dem Tierschutzgesetz erweitert werden.
Ratsherr Rohde findet, dass die vorgeschlagene Erhöhung verhältnismäßig sei und von ihm getragen werden könne.
Ratsvorsitzender Gerhardy lässt über den Änderungsantrag der Gruppe S/G/U vom 03.10.2023 abstimmen:
Beschlussvorschlag:
Der §5 Abs 2 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Algermissen ist wie unterstrichen zu ändern: Die Steuer ist auf Antrag auf die Hälfte zu ermäßigen für das Halten von Hunden, die nachweislich aus einem nach §11 Abs 1 Satz 1+3 Tierschutzgesetz behördlich genehmigten Tierheim oder Verein bezogen oder durch diese vermittelt wurden und die nicht unter den Tatbestand der gefährlichen Hunde fallen, für den Zeitraum von einem Jahr ab dem im Abgabevertrag genannten Übernahmefolgemonat.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei einer Enthaltung.
Anschließend lässt er über den Verwaltungsvorschlag unter Berücksichtigung des Änderungsantrages abstimmen:
Beschlussvorschlag:
Die 1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Algermissen wird, wie in der Vorlage Nr. 065/2023 beigefügten Fassung, erlassen. Zusätzlich wird § 5 Absatz 2 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Algermissen entsprechend dem vorher beschlossenen Änderungsantrag der Gruppe S/G/U vom 03.10.2023 (Vorlage 065/2023-1) geändert.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei einer Enthaltung.
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