|
Beschlussvorschlag:
Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und des § 58 Abs. 2 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) jeweils in der derzeit gültigen Fassung einschließlich der Begründung (mit Umweltbericht) beschlossen (Feststellungsbeschluss).
Die anlässlich der öffentlichen Auslegungen vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden, wie der Vorlage 067/2021 beigefügt, abgewogen.
Der Bürgermeister wird beauftragt die Genehmigung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes beim Landkreis Hildesheim zu beantragen.
Begründung:
Der Verwaltungsausschuss hat am 13.04.2015 den Aufstellungsbeschluss für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Der Beschluss wurde am 07.05.2015 bekannt gemacht. Im Rahmen der Änderung sollen Konzentrationsflächen für die Aufstellung von Windenergieanlagen ausgewiesen werden.
Auf Beschluss des Verwaltungsausschusses am 05.02.2018 wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchgeführt. Die Bürgerbeteiligung wurde am 23.03.2018 für den Zeitraum vom 03.04.2018 bis 03.05.2018 veröffentlicht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 11.04.2018 mit Frist bis zum 16.05.2018 um Stellungnahme gebeten. Die im Rahmen dieser Beteiligungen vorgebrachten Bedenken und Anregungen wurden durch den Verwaltungsausschuss am 22.03.2021 abgewogen. Die gleichzeitig beschlossene öffentliche Auslegung wurde am 23.03.2021 bekannt gemacht und in der Zeit vom 31.03.2021 bis 03.05.2021 durchgeführt. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am 25.03.2021 mit Frist bis zum 03.05.2021 um Stellungnahme gebeten.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregungen wurden vom Verwaltungsausschuss am 21.06.2021 abgewogen. Gleichzeitig wurde die Änderung des Plangebietes beschlossen und eine erneute öffentliche Auslegung. Diese wurde am 22.06.2021 bekannt gemacht und in der Zeit vom 30.06.2021 bis 30.07.2021 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 25.06.2021 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 30.07.2021 gebeten.
Die in diesem Schritt vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden wie der Vorlage 067/2021 abgewogen. Im Rahmen der Abwägung wird auf die Bedenken der Gemeinde Hohenhameln eingegangen. Im Ergebnis wird davon ausgegangen, dass die später betriebene Aufstellung des Bebauungsplanes in Bründeln zu einer Rücksichtnahme bei deren Planaufstellung führen muss.
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass aus Sicht der Verwaltung der artenschutzrechtliche Fachbeitrag durchaus bei diesem Verfahren abschließend ist und die weitergehende Regelungen im Genehmigungsverfahren zu der Windkraftanlage zu regeln sind.
Anlagen
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Abwägung 4,2, 07.06.2021 (236 KB) | |||
2 | öffentlich | Abwägung 4,1, 13.11.2020 (101 KB) | |||
3 | öffentlich | Potenzialanalyse Fledermäuse, 01.11.18 (1625 KB) | |||
4 | öffentlich | Avifaulistisches Gutachten, 28.04.2020 (6569 KB) | |||
5 | öffentlich | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, 29.06.2020 (773 KB) | |||
6 | öffentlich | Abwägung 4 a, 18.08.2021 (81 KB) | |||
7 | öffentlich | 23. Änderung F-Plan, Vorlage Feststellungsbeschluss, 23-8-2021 (15977 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |