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Beschlussvorschlag:
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Reihwiesenweg“, OT Algermissen wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Auf die frühzeitigen Beteiligungen wird verzichtet. Die öffentliche Auslegung wird gem. § 13 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind am Verfahren zu beteiligen.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung ist der Vorlage 066/2021 beigefügt.
Begründung:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.06.2021 den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes gefasst. Die in der gleichen Sitzung beschlossene Durchführung der Beteiligung im Rahmen der „Phase 0“ wurde am 22.06.2021 auf der Home-page für zwei Wochen bekannt gemacht. Den Anliegern wurden mit Anschreiben vom 22.06.2021 bis zum 14.07.2021 Gelegenheit zur Beteiligung gegeben. Mitteilungen u.ä. wurden in diesen Verfahren nicht vorgebracht.
Die Bauherrin beabsichtigt auf der Fläche die Errichtung eines Einfamilienhauses. Zur besseren Ausnutzbarkeit des Obergeschosses möchte Sie das Gebäude II-geschossig errichten. Da bereits einige Flächen im Baubauungsplan eine II-geschossige Bebauung ermöglichen gibt es hierzu keine Bedenken.
Aufgrund der Geringfügigkeit der Änderung wird auf die Vorlage eines Pflichtenheftes verzichtet.
Anlagen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Entwurf Reihwiesenweg, 3. Änderung 6-8-2021 (1259 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |