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Beschlussvorschlag:
Die anlässlich der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Bedenken und Anregungen werden, wie der Vorlage 042/ 2021 beigefügt, abgewogen.
Aufgrund der wesentlichen Änderung der Planunterlagen wird gem. § 4a Baugesetzbuch eine erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Die Planunterlagen zur erneuten Auslegung sind der Vorlage 042/2021 beigefügt.
Begründung:
Der Verwaltungsausschuss hat am 13.04.2015 den Aufstellungsbeschluss für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Im Rahmen der Änderung sollen Konzentrationsflächen für die Aufstellung von Windenergieanlagen ausgewiesen werden. Gleichzeitig gilt dann eine Ausschlusswirkung von Windkraftanlagen für das restliche Gemeindegebiet.
Auf Beschluss des Verwaltungsausschusses am 05.02.2018 wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchgeführt. Die Bürgerbeteiligung wurde am 23.03.2018 für den Zeitraum vom 03.04.2018 bis 03.05.2018 veröffentlicht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 11.04.2018 mit Frist bis zum 16.05.2018 um Stellungnahme gebeten. Die im Rahmen dieser Beteiligungen vorgebrachten Bedenken und Anregungen wurden durch den Verwaltungsausschuss im Rahmen der Vorlage 001/2021 am 22.03.2021 abgewogen. Im Rahmen des Satzungsbeschlusses ist die Abwägung auch vom Gemeinderat zu beschließen.
Der Verwaltungsausschuss hat am 22.03.2021 ebenfalls die öffentliche Auslegung beschlossen. Diese wurde nach Bekanntmachung am 23.03.2021 in der Zeit vom 31.03.2021 bis 03.05.2021 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 25.03.2021 mit Frist bis zum 03.05.2021 um Stellungnahme gebeten. Die im Rahmen dieser Beteiligungen vorgebrachten Bedenken und Anregungen können wie dieser Vorlage beigefügt abgewogen werden.
Im Rahmen des letzten Verfahrens hat das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr darauf hingewiesen, dass die Teilfläche 2 (Gr. Lobke) sich innerhalb eines Hubschraubertiefflugkorridors befindet. Die Fläche ist daher abzulehnen. Aufgrund dieser Bedenken und in Rücksprache mit dem Landkreis Hildesheim ist daher die Teilfläche 2 aus dem Änderungsbereich zu entfernen.
Die Änderung der Planunterlagen hat nach Ansicht des Landkreises eine erneute Beteiligungsrunde zur Folge.
Eine ausdrückliche Nachfrage zur Teilfläche 1 (Algermissen) hat ergeben, dass die Fläche von einem Hubschraubertiefflugkorridor nicht betroffen ist.
Auf eine erneute Anlage der Gutachten wird verzichtet. Hier wird auf die mit der Vorlage 001/2021 bereits zur Verfügung gestellten Unterlagen verwiesen.
Anlagen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Umweltbericht 23. Ä. F-Plan, 04.06.2021 (2391 KB) | |||
2 | öffentlich | Abwägung 4,2, 07.06.2021 (236 KB) | |||
3 | öffentlich | 23. Änderung F-Plan, Windkraft, 07.06.2021 (15957 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |