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Beschlussvorschlag:
Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Sportplatz“ wird gemäß §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 sowie § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der §§ 10 und 58 Abs. 2 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) jeweils in der derzeit geltenden Fassung als Satzung beschlossen.
Für die Fläche des Planbereiches wird die Berichtigung des Flächennutzungsplanes gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB und des § 58 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG beschlossen.
Die im Rahmen der Beteiligung gem. § 33 Abs. 3 BauGB und der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden, wie der Vorlage 041/2021 beigefügt, gem. § 1 Abs. 6 BauGB abgewogen.
Begründung:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.03.2021 den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Sportplatz“ gefasst. Die Beteiligung gem. § 33 Abs. 3 BauGB erfolgte am 23.03.2021 mit einer Frist bis zum 06.04.2021. Die gleichzeitig beschlossenen Beteiligungen der Öffentlichkeit und berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 31.03.2021 bis 03.05.2021 durchgeführt.
Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen können, wie in der Anlage dargestellt, abgewogen werden.
Anlagen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Abwägung Sportplatz, 5. Änderung, 11-05-2021 (62 KB) | |||
2 | öffentlich | Abwägung § 33,3, 12.04.2021 (173 KB) | |||
3 | öffentlich | Sportplatz, 5. Änderung, Vorlage S.beschluss, 11-5-2021 (2297 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |