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Vorlage - 072/2020  

Betreff: Hochwasserschutz in der Gemeinde Algermissen
Status:öffentlich  
Verfasser:Wolfgang Moegerle
Federführend:Bürgermeister   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Objektliste

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Algermissen erklärt hiermit, dass sie mit der Übernahme der Aufgabe der Herstellung, des Betriebs und der Unterhaltung von Hochwasserrückhalteräumen und damit im Zusammenhang stehender Gewässerausbaumaßnahmen durch den zukünftigen Hochwasserschutzverband Innerste in dem in der Anlage beigefügten Umfang einverstanden ist.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung:

Die Landkreise Goslar und Hildesheim sowie die Städte Hildesheim und Salzgitter bereiten die Gründung des Hochwasserschutzverbandes Innerste vor.

 

Die Aufgabe des Hochwasserschutzverbandes ist die Herstellung, der Betrieb und die Unterhaltung von Hochwasserrückhalteräumen und damit im Zusammenhang stehender Gewässerausbaumaßnahmen im zukünftigen Verbandsgebiet. Die Aufgabe ist begrenzt auf die Maßnahmen, die Gegenstand des zwischen den vorgenannten Gebietskörperschaften und dem Land Niedersachsen unter dem am 12.12.2019 geschlossenen Vertrag sind. Dies sind nach derzeitigem Stand 23 Rückhalteräume im Verbandsgebiet (siehe Anlage Objektliste), die, im Gegensatz zu lokalen Rückhaltemaßnahmen, überregional im Gewässersystem Innerste wirksam werden.

 

Das Verbandsgebiet ist das Niederschlagsgebiet der Innerste einschließlich ihrer Nebengewässer, mit Ausnahme des Niederschlagsgebiets des Nebengewässers Nette sowie des Gebiets der Samtgemeinde Baddeckenstedt.

 

Die Gemeinde Algermissen ist von den angedachten Maßnahmen nicht direkt betroffen, liegt räumlich betrachtet aber im Niederschlagsgebiet der Innerste und somit im zukünftigen Verbandsgebiet.

 

Die Finanzierung der vorgenannten Hochwasserrückhalteräume wird von den oben genannten Gebietskörperschaften gemeinsam mit dem Land Niedersachsen übernommen, es besteht keine direkte Finanzierungsverpflichtung der im Verbandsgebiet liegenden Städte und Gemeinden. Die Herstellung und Unterhaltung von Objektschutzmaßnahmen (wie zum Beispiel die Eindeichung oder Verwallung von gefährdeten Ortslagen) ist nicht Aufgabe des Hochwasserschutzverbandes.

 

Die Gemeinde Algermissen hat die gesetzlich übertragene Aufgabe des Hochwasserschutzes in ihrem Gemeindegebiet.

 

Die Gemeinde Algermissen erklärt hiermit, dass sie mit der Übernahme der Aufgabe der Herstellung, des Betriebs und der Unterhaltung von Hochwasserrückhalteräumen und damit im Zusammenhang stehender Gewässerausbaumaßnahmen im oben genannten Umfang, und somit formal eines Teils ihres gesetzlichen Auftrages, durch den zukünftigen Hochwasserschutzverband Innerste einverstanden ist.

 

Für den Fall, dass im weiteren Planungsprozess gegebenenfalls noch andere als in der Objektliste derzeit aufgeführte, überregional wirksame Rückhalteräume identifiziert und dann auf einer weiteren vertraglichen Basis mit dem Land Niedersachsen weiterentwickelt werden, gilt die vorstehende Erklärung der Gemeinde Algermissen dann auch für diese Maßnahmen.

 

Der Hochwasserschutzverband verpflichtet sich unter anderem in diesem Zusammenhang, die Gemeinde Algermissen regelmäßig über den Stand der Maßnahmen zu unterrichten. Insbesondere wird er die Gemeinde Algermissen unterrichten, wenn sich Änderungen der Objektliste ergeben. Der Gemeinde Algermissen bleibt es im Übrigen unbenommen, über den oben genannten Umfang hinaus weitere Rückhalteräume in eigener Zuständigkeit und Trägerschaft zu erschließen.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

Objektliste
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Objektliste (419 KB)    

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