Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Vorlage - 061/2012  

Betreff: Netzgesellschaft Hildesheimer Land GmbH & Co. KG;
hier: Benennung von 3 Mitgliedern für den Beirat der Gesellschaft
Status:öffentlich  
Verfasser:Wolfgang Moegerle
Federführend:Bürgermeister   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
11.12.2012 
6. Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:  

Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt auf Vorschlag der CDU-Fraktion die Ratsmitglieder ______________ sowie ______________ und auf Vorschlag der SPD-Fraktion das Ratsmitglied ______________ in den Beirat der Netzgesellschaft Hildesheimer Land GmbH & Co. KG zu entsenden.

 

Begründung:

Begründung:

Die AöR Energieversorgung Hildesheimer Land und die E.ON Avacon AG haben als Kommanditisten gemeinsam die Netzgesellschaft Hildesheimer Land GmbH & Co.KG gegründet. Gegenstand der Gesellschaft ist u.a. der Erwerb, die Übernahme, die Verpachtung, der Ausbau und die Unterhaltung von Energieversorgungsnetzen im Gebiet der Mitglieder der AöR zur Sicherstellung einer möglichst sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit im Gebiet der Mitglieder der AöR.

 

Nach § 10 des Gesellschaftsvertrages hat die Gesellschaft einen Beirat, der aus max. 27 Personen besteht. Die AöR entsendet neben dem Vorsitzenden des Beirats 23 weitere Mitglieder, die E.ON Avacon AG entsendet max. 3 Beiratsmitglieder.

 

Für die Gemeinde Algermissen sind drei Mitglieder in den Gesellschaftsbeirat zu entsenden. Nach § 138 Abs. 1 NKomVG ist hierbei der Hauptverwaltungsbeamte zu berücksichtigen, sofern mehrere Vertreter der Kommune zu benennen sind, es sei denn, dass er darauf verzichtet. Als Mitglied des Verwaltungsrates der AöR Energieversorgung Hildesheimer Land wird Bürgermeister Moegerle auf einen Sitz im Beirat der Netzgesellschaft zugunsten eines weiteren Ratsmitgliedes verzichten.

 

Die Sitze im Beirat werden nach D’Hondt entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen verteilt. Dabei erhält jede Fraktion zunächst so viele Sitze, wie sich für sie ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich bei der Berechnung ergeben, auf die Fraktionen zu verteilen. Gehören einer Fraktion mehr als die Hälfte der Abgeordneten an, so stehen ihr mehr als die Hälfte der insgesamt zu vergebenden Sitze zu. In diesem Fall wird zunächst der erstgenannten Fraktion ein weiterer Sitz zugeteilt.

 

Entsprechend diesem Berechnungsverfahren stehen der CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Algermissen 2 Sitze im Beirat der Netzgesellschaft zu, die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Algermissen kann ein Mitglied in den Beirat entsenden.

 

Die Vertreter der Kommune in einem der Gesellschafterversammlung entsprechenden Organ von Unternehmen oder Einrichtungen, an denen die Kommune beteiligt ist, werden von der Vertretung gewählt. Sie sind an die Beschlüsse der Vertretung und des Hauptausschusses gebunden.

 

 


 

Öffnungszeiten Rathaus


Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: Termine nur nach Vereinbarung
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: Termine nur nach Vereinbarung
Freitag: Termine nur nach Vereinbarung

Online-Terminbuchungen                          

 

Elster