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Vorlage - 013/2018  

Betreff: Über- und außerplanmäßige Auszahlungen und Aufwendungen 2017 - Unterrichtung
Status:öffentlich  
Verfasser:Ronja Riedel
Federführend:Fachbereich II - Finanzen   
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Algermissen Kenntnisnahme
15.03.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Informationsvorlage:

 

Von den über- und außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen wird gemäß § 117 NKomVG Kenntnis genommen.

 

Für das Haushaltsjahr 2017 sind über folgende über- und außerplanmäßige Auszahlungen und Aufwendungen zu berichten:

 

Ergebnis- und Finanzhaushalt:

 

1110200.4429000

Gemeindegremien, sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten (Ortsratsmittel)

4.507,12 €

ÜPL

Den Ortsräten/dem Ortsvorsteher werden jährlich Mittel in Höhe von insgesamt 15.200,00 € zur Verfügung gestellt. Die Bewirtschaftung erfolgt über Girokonten. Nach erfolgter Prüfung der Girokonten am Ende des Jahres wird der Endbestand auf dem Produktkonto für die Erstellung des Jahresabschlusses zusammengefasst. Der Verbrauch der Mittel beträgt 19.707,12 € und überschreitet den Ansatz um 4.507,12 €.

 

Deckungskreis 4020/7020

Teilhaushalt 20 (Fachbereich II –Finanzen-), Kreis- und Gewerbesteuerumlage

323.802,57 €

ÜPL

Mit Bescheid vom 11.04.2017 des Landkreises Hildesheim wurde die Kreisumlage festgesetzt. Die zur Verfügung gestellten Mittel wurden um 281.899,57 € überschritten, so dass zum Zahlungstermin 20.12.2017 nicht mehr ausreichend Mittel zur Verfügung standen.

 

Ferner erfolgte im Januar 2018 die Abrechnung des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer und der Gewerbesteuerumlage. Die Gemeinde Algermissen hat an das Landesamt für Statistik einen Betrag in Höhe von 41.903,00 € für die Gewerbesteuerumlage nachzuzahlen.

 

Deckungskreis 4154/7154

Kita Querks, Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände

700,00 €

ÜPL

Die vorhandenen Ausstattungsgegenstände der Kita Querks sind abgängig und müssen ersetzt werden. Es war beabsichtigt, die zu erneuernden Gegenstände durch einen Tischler anfertigen und einbauen zu lassen. Aufgrund des Auftragsvolumens sind die Kosten als Investition zu verbuchen. Der Tischler hat den Auftrag aus zeitlichen Gründen abgelehnt. Die Ersatzbeschaffungen der Ausstattung unterschreiten nunmehr die Wertgrenze von 150,00 € und stellen keine Investition mehr dar. Dies hat zur Folge, dass die Kosten, entgegen der ursprünglichen Planung, aus dem Deckungskreis zu begleichen sind.

 

Deckungskreis 4159/7159

Kita Sonnenschein, Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände

2.044,78 €

ÜPL

Der Rat hat in seiner Sitzung am 03.04.2017 (Vorlage 7/2017) beschlossen, das Hortangebot zu erweitern. Die Maßnahme war zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht bekannt, so dass entsprechende Mittel nicht veranschlagt wurden. Ein Teil der Kosten wurde zunächst aus dem bestehenden Deckungskreis beglichen. Um den Betrieb der Einrichtung weiterhin gewährleisten zu können, sind die Haushaltsmittel um die Kosten der Horterweiterung zu erhöhen.

 

Finanzhaushalt/Investitionen:

 

3650002.7871000

Kita Querks, Gebäude und Aufbauten bei sozialen Einrichtungen, Zaunmontage

2.075,72 €

APL

Für den Erweiterungsbau der Krippe in Lühnde war die Montage eines Zaunes erforderlich. Die Kosten für den Zaun waren im Haushaltsansatz bei dem Konto 0720001, Betriebs- und Geschäftsausstattung enthalten. Die Kosten für den Zaun sind allerdings bei dem Konto 02220000 zu buchen. Mittel waren bei diesem Konto nicht vorhanden.

 

424000.7871000

Eigene Sportstätten, Anlagen im Bau (Verglasung Turnhalle Ostpreußenstraße)

5.152,21 €

ÜPL

Im Haushaltsplan 2017 ist ein Ansatz aufgrund einer Kostenschätzung in Höhe von 40.000,00 € vorgesehen. Bedingt durch das Ausschreibungsergebnis liegen die Kosten über denen der Schätzung. Die Maßnahme ist nunmehr abgeschlossen und es liegen die Schlussrechnungen vor. Diese waren zu begleichen.

 


Anlage/n:

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