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Vorlage - 028/2012  

Betreff: Neuvergabe von Strom- und Gaskonzessionsverträgen für die Gemeinde Algermissen;
Zuschlagserteilung;
Stellung einer Bürgschaft
Status:öffentlich  
Verfasser:Wolfgang Moegerle
Federführend:Bürgermeister   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorbereitung
29.05.2012 
4. Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
14.06.2012 
4. Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - STROMKONZESSIONSVERTRAG E-HI-Land
Anlage 2 - GASKONZESSIONSVERTRAG E-HI-LAND
Anlage 3 - Bürgschaft

A

A. Beschlussempfehlung

 

1.

Der Rat der Gemeinde Algermissen stimmt zu,

dass der E.ON Avacon AG im Rahmen des durch die E-Hi-Land durchgeführten Verfahrens der Zuschlag für die Nebenangebote 2 der Lose I und II erteilt wird.

 

Gegenstand des Nebenangebots 2 für das Los I ist auch der Abschluss eines Stromkonzessionsvertrags für das Gemeindegebiet Algermissen.

 

Gegenstand des Nebenangebots 2 für das Los II ist auch der Abschluss eines Gaskonzessionsvertrags für das Gemeindegebiet Algermissen.

 

2.

Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt,

zur Absicherung der von Kreditinstituten an die E-Hi-Land ausgegebenen Kredite bis zu einer Höhe von € 657.000 zu bürgen (Ausfallbürgschaft).

 

 

B

B. Sachlage

 

Die Gemeinden Algermissen, Giesen, Harsum, Holle, Nordstemmen, Schellerten und Söhlde sowie die Stadt Bockenem haben sich zu der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Energieversorgung Hildesheimer Land – E-Hi-Land, Anstalt des öffentlichen Rechts“ (nachfolgend kurz „E-Hi-Land“) zusammengeschlossen und diese mit der Neuvergabe von Konzessionsverträgen i. S. v. § 46 Abs. 2 EnWG für die Strom- und Gasversorgung beauftragt. Innerhalb dieses Verfahrens sollten neben dem Abschluss von Konzessionsverträgen auch Modelle zur Rekommunalisierung unter Einbindung eines privaten Partners (Kooperationsmodelle) angeboten werden können.

 

Auf der Grundlage dieser Beauftragung hat die E-Hi-Land am 03.03.2011 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union und am 02.03.2011 im Elektronischen Bundesanzeiger das Verfahren zur Neuvergabe von 5 Stromkonzessionsverträgen (für die Gemeindegebiete Algermissen, Giesen, Harsum, Nordstemmen und Schellerten) und 4 Gaskonzessionsverträgen (für die Gemeindegebiete Algermissen, Giesen, Harsum und Nordstemmen) bekannt gemacht. Die derzeitigen Strom- und Gaskonzessionsverträge der Stadt Bockenem und der Gemeinden Holle und Söhlde sowie der derzeitige Gaskonzessionsvertrag der Gemeinde Schellerten laufen ihrem Wortlaut nach jeweils erst zu späteren Zeitpunkten aus, so dass diese von dem vorliegenden Verfahren nicht erfasst worden sind.

 

Das Verfahren zur Neuvergabe von Strom- und Gaskonzessionsverträgen im „Hildesheimer Land“ ist in mehrere Schritte gegliedert worden:

 

Im März/April des Jahres 2011 wurde zunächst ein Interessenbekundungsverfahren/ Teilnahmewettbewerb durchgeführt, um die Eignung der Interessenten festzustellen. Die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Interessenten wurde anhand der eingereichten Eignungsnachweise geprüft. In diesem Zusammenhang haben sich verschiedene Interessenten erfolgreich beworben und ihre Eignung nachgewiesen.

 

Die geeigneten Interessenten sind anschließend zur Abgabe verbindlicher Hauptangebote sowie zur Abgabe indikativer Nebenangebote 1 und/oder 2 aufgefordert worden. In diesem Zusammenhang ist den Interessenten eine Verfahrensunterlage ausgehändigt worden, welche neben diversen sonstigen Informationen zum Verfahren auch Informationen zur Bewertung der Angebote enthielt.

 

Das Verfahren ist so strukturiert worden, dass für die Bereiche Strom und Gas unterschiedliche Lose gebildet worden sind, um den Wettbewerb zu erhöhen. Für jedes Los konnte in Form von Hauptangeboten auf der Grundlage von durch die E-Hi-Land vorgegebenen Konzessionsverträgen verbindlich der Abschluss von Strom- bzw. Gaskonzessionsverträgen angeboten werden. Außerdem waren Nebenangebote zugelassen, wobei im Rahmen sogenannter indikativer Nebenangebote 1 ersetzende und/oder ergänzende Regelungsvorschläge für die Konzessionsverträge angeboten werden konnten, um eine Verbesserung der mit dem Hauptangebot vorgegebenen Musterkonzessionsverträge zu erreichen. Außerdem wurde den Interessenten die Gelegenheit gegeben, im Rahmen sogenannter indikativer Nebenangebote 2 neben dem Abschluss von Konzessionsverträgen Kooperationslösungen anzubieten, um – beispielsweise durch die Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit dem Bestbieter – den kommunalen Einfluss auf eine sichere und nachhaltige Energieversorgung im Anstaltsgebiet der EHi-Land zu stärken.

 

Hinsichtlich der Bewertung der Angebote wurde festgelegt, dass der Zuschlag für die Lose I und II jeweils auf das wirtschaftlich günstigste Angebot vergeben werden soll. In diesem Zusammenhang wurden folgende Bewertungskriterien gewählt:

 

                            Risikoverteilung und Einflussnahmemöglichkeiten

                            Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung

                            Beschaffenheit der Leitungserbringung

 

Die Punkteverteilung richtete sich jeweils danach, in welchem Umfang der Interessent das maßgebliche Bewertungskriterium erfüllt. In diesem Zusammenhang wurde den Interessenten folgende Bewertungsskala mitgeteilt:


Bewertung des Kriteriums

 

Anteil an der Maximalpunktzahl

Das Angebot erfüllt das Kriterium in ausgezeichneter Weise.

81 – 100 %

Das Angebot erfüllt das Kriterium zufriedenstellend.

51 – 80 %

Das Angebot erfüllt das Kriterium durchschnittlich.

26 – 50 %

Das Angebot erfüllt das Kriterium lediglich ansatzweise.

6 – 25 %

Das Angebot erfüllt das Kriterium kaum oder gar nicht.

0 – 5 %

 

Hinsichtlich der konkreten Bepunktung wurde folgende Punkteverteilung gewählt:

 

Angebote

Kriterien

Maximalpunktzahlen

 

Hauptangebote

 

Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung:

Beschaffenheit der Leistungserbringung:

Risikoverteilung und Einflussnahmemöglichkeiten:

Maximalpunktzahl je Hauptangebot:

 

 

400

300

300

1.000

 

Nebenangebote 1

 

Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung:

Beschaffenheit der Leistungserbringung:

Risikoverteilung und Einflussnahmemöglichkeiten:

Maximalpunktzahl je Nebenangebot 1:

 

 

500

350

350

1.200

 

Nebenangebote 2

 

Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung:

Beschaffenheit der Leistungserbringung:

Risikoverteilung und Einflussnahmemöglichkeiten:

Bonuspunkte*:

Maximalpunktzahl je Nebenangebot 2:

 

* Bonuspunkte haben die Interessenten erhalten, die Nebenangebote 2 für die Lose I und II abgeben haben. Bei der Bonusbepunktung wurden die Synergien bewertet, die sich aus der Bezuschlagung beider Lose ergeben.

 

 

500

400

600

50

1.550

 

 

Soweit bei der E-Hi-Land indikative Nebenangebote 1 und 2 eingegangen sind, sind diese mit den Interessenten zwischen Juli 2011 und Januar 2012 in mehreren Phasen (4 Verhandlungsrunden je Interessent) verhandelt worden. Im März 2012 sind – nach einer entsprechenden Aufforderung durch die E-Hi-Land – auch im Hinblick auf die indikativen Nebenangebote 1 und 2 verbindliche Angebote eingereicht worden.

 

Konkret sind bei der E-Hi-Land folgende Angebote eingegangen:

 

                            Überlandwerk Leinetal GmbH (im Folgenden: ÜWL)

§         Hauptangebot, Los I (nur Strom)

 

                            E.ON Avacon AG (im Folgenden: E.ON)

§         Hauptangebote, beide Lose (Strom und Gas)

§         Nebenangebote 1, beide Lose (Strom und Gas)

§         Nebenangebote 2, beide Lose (Strom und Gas)

 

                            EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG (im Folgenden: EVI)

§         Hauptangebote, beide Lose (Strom und Gas)

§         Nebenangebote 1, beide Lose (Strom und Gas)

§         Nebenangebote 2, beide Lose (Strom und Gas)

 

Die Bewertung der vorgenannten Angebote hat folgendes Ergebnis ergeben:

             

 

Los/Angebot

 

Bewertung ÜWL

 

Bewertung E.ON

 

Bewertung EVI

 

 

Los I

à HA*

à NA 1**

à NA 2***

 

 

1.000

-

-

 

 

1.000

1.162,50

1.405

 

 

 

1.000

1.165

1.332

 

Los II

à HA*

à NA 1**

à NA 2***

 

 

-

-

-

 

 

1.000

1.162,50

1.360

 

 

1.000

1.165

1.293

 

*HA = Hauptangebot             

**NA 1 = Nebenangebot 1

***NA 2 = Nebenangebot 2

 

Der vorgenannten zusammenfassenden Übersicht ist zu entnehmen, dass die Nebenangebote 2 der E.ON zu den Losen I und II jeweils die höchsten Punktzahlen erreicht haben. Die einzelnen Kriterien sind in diesem Zusammenhang wie folgt bewertet worden:

 

Unternehmen/ Los

Kriterium

Bewertg.

 

E.ON

 

à Los I

 

 

 

 

 

à Los II

 

 

 

Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung:

Beschaffenheit der Leistungserbringung:

Risikoverteilung und Einflussnahmemöglichkeiten:

Bonuspunkte

Gesamtergebnis:

 

Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung:

Beschaffenheit der Leistungserbringung:

Risikoverteilung und Einflussnahmemöglichkeiten:

Bonuspunkte:

Gesamtergebnis:

 

 

 

 

467 Pkt.

361 Pkt.

547 Pkt.

30 Pkt.

1.405 Pkt.

 

429 Pkt.

361 Pkt.

533 Pkt.

37 Pkt.

1.360 Pkt.

 

EVI

 

à Los I

 

 

 

 

 

 

à Los II

 

 

 

Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung:

Beschaffenheit der Leistungserbringung:

Risikoverteilung und Einflussnahmemöglichkeiten:

Bonuspunkte:

Gesamtergebnis:

 

 

Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung:

Beschaffenheit der Leistungserbringung:

Risikoverteilung und Einflussnahmemöglichkeiten:

Bonuspunkte:

Gesamtergebnis:

 

 

 

 

450 Pkt.

376 Pkt.

499 Pkt.

7 Pkt.

1.332 Pkt.

 

 

411 Pkt.

376 Pkt.

499 Pkt.

7 Pkt.

1.293 Pkt.

 

Aus der vorgenannten Einzelkriterienbewertung ergibt sich, dass das von der E.ON im Rahmen der Nebenangebote 2 angebotene Pachtmodell insbesondere bei dem Kriterium Risikoverteilung und Einflussnahmemöglichkeiten viele Punkte erzielt hat. Außerdem ist das Kriterium der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung gegenüber dem Angebot des Mitbewerbers besser bewertet worden. Im Übrigen hat die E.ON für die Lose I und II die höheren Bonuspunkte erzielt.

 

Der Verwaltungsrat der E-Hi-Land hat in seiner Sitzung am 26.04.2012 durch Beschluss festgestellt, dass die Bewertung der Angebote in dem Verfahren zur Neuvergabe der Strom- und Gaskonzessionsverträge im „Hildesheimer Land“ ergeben hat, dass die Nebenangebote 2 der E.ON für die Lose I und II die wirtschaftlich günstigsten sind.

 

Auf der Grundlage dieser Feststellung sind die Mitglieder der Stadt- und Gemeinderäte in einer gemeinsamen Informationsveranstaltung am 03.05.2012 in der Richard-von Weizsäcker Schule in Schellerten-Ottbergen umfassend über das Verfahren, die eingegangenen Angebote und die Bewertung informiert worden. Anlässlich dieser Informationsveranstaltung ist den Teilnehmern auch eine vertrauliche Ratsinformation mit näheren Auskünften in Form einer PowerPoint-Präsentation ausgehändigt worden.

 

Soweit die E.ON mit ihren Nebenangeboten 2 für die Lose I und II eine Kooperation in Form eines Pachtmodells angeboten hat, sollen einige wesentliche Details dieser Kooperationslösung nachfolgend nochmals zusammenfassend wie folgt beschrieben werden:

·         Die E-Hi-Land und die E.ON gründen eine gemeinsame Netzgesellschaft („Netzgesellschaft Hildesheimer Land GmbH & Co. KG“, nachfolgend kurz „NHL“ genannt) in der Rechtsform der GmbH & Co. KG sowie die Komplementärin dieser GmbH & Co. KG („Netzgesellschaft Hildesheimer Land Verwaltung GmbH“, nachfolgend kurz „NHLV“ genannt), wobei die E-Hi-Land jeweils 51 % der Anteile und die E.ON jeweils 49 % der Anteile an diesen Gesellschaften halten. Anlässlich dieser Gesellschaftsgründungen werden zwischen der E-Hi-Land und der E.ON der Konsortialvertrag, der Vorvertrag zur Gründung der NHLV, der Gesellschaftsvertrag für die NHL und der Gesellschaftsvertrag für die NHLV geschlossen. 

·         Die E.ON erhält den Zuschlag für die Konzessionsverträge und diese Verträge werden anschließend auf die NHL übertragen.

·         Die NHL erwirbt das Eigentum an den Energieversorgungsnetzen nach Maßgabe sogenannter Netzkauf- und Übertragungsverträge. Zum Zwecke des Eigentumserwerbs an den Netzen werden der NHL durch die E-Hi-Land und die E.ON entsprechend der jeweiligen Beteiligungsquote an der Gesellschaft 40 % des Netzkaufpreises als Eigenkapital zugeführt. Die restlichen 60 % sollen am Kapitalmarkt als Fremdkapital aufgebracht werden.

·         Die NHL verpachtet die von ihr erworbenen Netze auf der Grundlage von Pachtverträgen für die Strom- und Gasnetze anschließend an die E.ON. Im Zuge der Verpachtung wird die E.ON Netzbetreiberin i. S. d. EnWG und trägt damit die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Netzbetrieb. Die Rechte und Pflichten aus den Konzessionsverträgen werden der E.ON zur Ausübung überlassen, damit diese ihren Pflichten als Netzbetreiberin nachkommen kann. Im Gegenzug erklärt die E.ON den Schuldbeitritt zu den Konzessionsverträgen. Als Gegenleistung für die Verpachtung erhält die NHL von der E.ON eine Pacht. An dieser Pachtzahlung partizipieren die E-Hi-Land und die E.ON entsprechend ihrer Beteiligung an der NHL.

·         Die Kooperation beinhaltet keine vertriebliche Tätigkeit. Sollte die E-Hi-Land mit einem anderen Unternehmen künftig vertrieblich tätig werden wollen, ist dies jedoch auch unter der „Dachmarke E-Hi-Land“ möglich.

·         Die NHL wird mit einem Klimaschutz- und Regionalbudget (max. 50 TEUR p. a.) zur Realisierung von Maßnahmen zum Schutz des Klimas, der Umwelt und/oder zur Stärkung der Regionalität ausgestattet. Die konkrete Höhe wird im Wirtschaftsplan festgesetzt, über die konkrete Verwendung entscheidet die Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit.

·         Die wesentlichen Entscheidungen der NHL (Änderung des Gesellschaftsvertrags, Übernahme neuer Aufgaben usw.) werden über die Gesellschafterversammlung getroffen, wobei z. T. eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen und im Übrigen die einfache Mehrheit erforderlich ist. Neben den Vertretern der Gesellschafter dürfen die Mitglieder des Verwaltungsrats der E-Hi-Land an den Gesellschafterversammlungen teilnehmen (bloßes Teilnahme-, kein Stimmrecht).

·         Daneben hat die NHL einen Beirat, der aus max. 27 Personen besteht (24 von der E-Hi-Land entsendete Mitglieder und max. 3 von der E.ON entsendete Mitglieder). Der Beirat dient der gegenseitigen Information. Außerdem sollen über den Beirat Empfehlungen der Gemeinden an die NHL weitergeleitet werden. Weiterhin haben die Beiratsmitglieder ein Stellungnahmerecht zu wichtigen Angelegenheiten der NHL.

·         Die Geschäftsführung und Vertretung der NHL erfolgt durch ihre Komplementärin, die NHLV. Die NHLV hat einen oder mehrere Geschäftsführer, wobei einer zwingend von der E-Hi-Land benannt wird. Die E.ON hat das Recht (und auf Verlangen der E-Hi-Land die Pflicht) einen weiteren Geschäftsführer zu benennen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, sind diese nur gemeinschaftlich bzw. gemeinsam mit einem Prokuristen vertretungsbefugt.

·         Die Dienstleistungen, welche zur Verwaltung und Aufgabenerfüllung der NHL und der NHLV erforderlich sind (Buchhaltung, Unternehmensplanung, Vorbereitung von Gremiensitzungen etc.), werden auf der Grundlage von Geschäftsbesorgungsverträgen gegen Entgelt von der E.ON erbracht.

 

Gegenstand des Nebenangebots 2 für das Los I der E.ON sind u. a. Stromkonzessionsverträge für die Gemeinden Algermissen, Giesen, Harsum, Nordstemmen und Schellerten. Der von der E.ON für die vorgenannten Gemeinden angebotene Stromkonzessionsvertrag wird hier als Anlage 1 beigefügt.

 

Gegenstand des Nebenangebots 2 für das Los II der E.ON sind u. a. Gaskonzessionsverträge für die Gemeinden Algermissen, Giesen, Harsum und Nordstemmen. Der von der E.ON für die vorgenannten Gemeinden angebotene Gaskonzessionsvertrag wird hier als Anlage 2 beigefügt.

 

Wie bereits in der vorstehenden Zusammenfassung des Kooperationsmodells beschrieben, sieht die angebotene Konzeption vor, dass die E.ON zunächst den Zuschlag für die ausgeschriebenen Konzessionsverträge erhält, die Verträge anschließend auf die NHL übergehen und die Rechte und Pflichten aus diesen Verträgen zum Pachtbeginn an die E.ON zur Ausübung überlassen werden.

 

Da die Konzessionsverträge zwischen den einzelnen Gemeinden und den Energieversorgungsunternehmen geschlossen werden, müssen die betroffenen Gemeinden (d. h. für die Stromkonzessionsverträge die Gemeinden Algermissen, Giesen, Harsum, Nordstemmen und Schellerten und für die Gaskonzessionsverträge die Gemeinden Algermissen, Giesen, Harsum und Nordstemmen) dem Konzessionsvertragsschluss durch einen entsprechenden Beschluss zustimmen. Zu beachten ist außerdem, dass die von den betroffenen Gemeinden jeweils entsendeten Verwaltungsratsmitglieder insoweit den Weisungen des Gemeinderats der jeweiligen Trägergemeinde unterliegen, vgl. § 6 Abs. 3 S. 3 der Satzung der E-Hi-Land.

 

Zu beachten ist weiterhin, dass Gegenstand der Nebenangebote 2 für die Lose I und II eine sogenannte Kooperationslösung ist, welche neben dem Abschluss der vorgenannten Konzessionsverträge auch die Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft zwischen der E-Hi-Land und der E.ON zum Gegenstand hat. Gem. § 6 Abs. 3 S. 1 Buchst. g) i. V. m. § 6 Abs. 3 S. S. 2 der Satzung der E-Hi-Land bedarf die Entscheidung über die Errichtung bzw. Beteiligung der AöR an anderen Unternehmen der Zustimmung aller acht Stadt- und Gemeinderäte. Aus diesem Grunde werden alle Stadt- und Gemeinderäte der Trägergemeinden der E-Hi-Land gebeten, zuzustimmen, dass der E.ON der Zuschlag für die Nebenangebote 2 der Lose I und II erteilt wird.

 

Entscheidungen über den Abschluss von Konzessionsverträgen sind gem. § 152 Abs. 1 S. Nr. 11 NKomVG der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen. Gleiches gilt im Übrigen für die Entscheidung der E-Hi-Land, mit der E.ON die NHL zu gründen, vgl. § 152 Abs. 3 i. V. m. § 152 Abs. 1 S. Nr. 2 NKomVG. 

 

C. Bürgschaft

 

Die Gemeinde ist an der Energieversorgung Hildesheimer Land AöR (E-Hi-Land) beteiligt. Die E-Hi-Land ihrerseits wird sich mit 51 % des Eigenkapitals an der Netzgesellschaft Hildesheimer Land GmbH & Co. KG (NHL) beteiligen. Der weitere Gesellschafter ist die E.ON Avacon AG (49 %). Die finanziellen Mittel zur Beteiligung an der NHL werden der E-Hi-Land von Kreditinstituten zur Verfügung gestellt. Dieser Kredit ist durch die Mitglieder der E-Hi-Land abzusichern. Zur Absicherung dieser Kredite übernimmt daher jedes Mitglied der E-Hi-Land eine Bürgschaft. Dabei bürgt jede Kommune in Höhe ihres Anteils nach § 1 Abs. 5 der Satzung der E-Hi-Land. Das von der E-Hi-Land in die NHL einzubringende Eigenkapital beläuft sich auf € 8.650.000,00. Der durch die E-Hi-Land aufzunehmenden Kredit beläuft sich auf € 9.000.000,00. Der übersteigende Kreditbetrag von € 350.000,00 dient der Erhaltung der Handlungsfähigkeit der E-Hi-Land und wird nur bei Bedarf und für Zwecke der Aufgabenerfüllung aus Beteiligungsverpflichtungen bzw. der Anstaltssatzung der AöR in Anspruch genommen.

 

Die durch die Mitglieder der E-Hi-Land zu verbürgenden Beträge ergeben sich wie in Anlage 3 dargestellt.

 

D. Zusammenfassung

 

Zusammenfassend kann mithin festgehalten werden, dass die E-Hi-Land auf der Grundlage der Beauftragung durch ihre Mitgliedsgemeinden das oben näher beschriebene Verfahren durchgeführt hat. Im Rahmen dieses Verfahrens sind bei der E-Hi-Land Angebote der ÜWL, der EVI und der E.ON eingegangen. Die eingegangenen Angebote sind anhand der festgelegten und den Interessenten mitgeteilten Maßstäbe bewertet worden. Die Bewertung hat ergeben, dass die Nebenangebote 2 für die Lose I und II der E.ON die wirtschaftlich günstigsten sind. Gegenstand der Nebenangebote 2 für die Lose I und II ist neben dem Abschluss der 5 Strom- und 4 Gaskonzessionsverträge eine Kooperationslösung, welche die Gründung einer Gesellschaft zwischen der E-Hi-Land und der E.ON Avacon AG beinhaltet. Um die finanziellen Mittel zur Beteiligung an dieser gemeinsamen Gesellschaft abzusichern, müssen die Mitgliedsgemeinden der E-Hi-Land jeweils eine Bürgschaft übernehmen.

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

1.    Angebotener Stromkonzessionsvertrag für die Gemeindegebiete Algermissen, Giesen, Harsum, Nordstemmen und Schellerten

2.              Angebotener Gaskonzessionsvertrag für die Gemeindegebiete Algermissen, Giesen, Harsum und Nordstemmen

3.              Übersicht „Darstellung der gegenüber dem Kreditgeber zu verbürgenden Beträge bei Bezuschlagung des Angebotes der E.ON Avacon AG für Los 1 und Los 2“

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 4 1 öffentlich Anlage 1 - STROMKONZESSIONSVERTRAG E-HI-Land (7088 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - GASKONZESSIONSVERTRAG E-HI-LAND (6895 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 - Bürgschaft (14 KB)    

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