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Vorlage - 050/2016  

Betreff: Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Gemeinde Algermissen
Entgeltordnung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Algermissen
Status:öffentlich  
Verfasser:Frank Schmidt
Federführend:Fachbereich I - Zentrale Verwaltung   
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorbereitung
08.08.2016 
12. Sitzung des Sozialausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
18.08.2016 
19. Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf Benutzungssatzung Kindergärten
Entwurf Entgeltordnung Kindertagesstätten

Beschlussvorschlag:  

 

Die Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Gemeinde Algermissen wird, wie sie der Vorlage 50/2016 im Entwurf beigefügt ist, erlassen.

 

Die Entgeltordnung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Algermissen wird, wie der Vorlage 50/2016 im Entwurf beigefügt, erlassen.

 


Begründung:

 

Die im Beschlussvorschlag genannten Regelungen sind zum Betrieb der kommunalen Kindertagesstätten erforderlich.

 

Durch Teilung der Kindertagesstätte Die kleinen Strolche sind die Regelungen zu ändern, die neue Kindertagesstätte Sonnenschein ist aufzunehmen.

 

In diesem Zuge wird vorgeschlagen die Satzung zu vereinfachen und zukünftig nicht mehr jede einzelne Öffnungszeit in der Satzung festzuschreiben. Insbesondere Sonderöffnungs-zeiten in Kindertagesstätten werden bei der Gemeinde Algermissen je nach Veränderung des Bedarfs auch kurzfristig geändert. Nach bisheriger Verfahrensweise müsste hier für jeweils die Satzung geändert werden. Dies sollte vereinfacht werden.

 

Im Entwurf sind die Kindertagesstätten namentlich im § 1 aufgeführt. Die Angabe der Betreuungszeiten in § 3 entfällt.

 

Im § 1 Buchstabe a) wird vorgeschlagen, das „Krippeneinstiegsalter“ von 8 Wochen auf 1 Jahr zu verändern. Der Rat hat in seiner Dezemberratssitzung 2015 den Projektbericht Kinder, Jugend und Familie zustimmend zur Kenntnis genommen. Darin wird festgestellt, dass aus pädagogischen Gründen die Aufnahme von Kindern in Krippengruppen erst ab einem Alter von 12 Monaten sinnvoll ist. Lediglich in Härtefällen sollte davon abgewichen werden. Die vorgeschlagene Veränderung trägt dem Rechnung.

 

Im § 3 Ziffer 2 wird vorgeschlagen einen Zusatz dahingehend aufzunehmen, dass eine Hortbetreuung am Nachmittag nur genutzt werden kann, wenn die sogenannte Ferienbe-treuung gebucht ist. Diese Regelung soll der Klarstellung dahingehend dienen, dass Eltern ihre Kinder in den Ferien nicht ab 13:00 Uhr in den Hort schicken können. Gerade in den Ferien finden oft ganztägige pädagogische Angebote, auch Ausflüge statt, die erschwert würden, wenn Kinder auch mittags noch den Hortbesuch aufnähmen.

 

In der Entgeltordnung ist als Folge davon, dass die Satzung die einzelnen Öffnungszeiten nicht mehr enthält, die Ziffer 3.1 zu ändern und an die Satzung anzugleichen.

 


Anlage/n:

 

Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten

Entwurf Entgeltordnung für die Kindertagesstätten

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf Benutzungssatzung Kindergärten (94 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Entwurf Entgeltordnung Kindertagesstätten (16 KB)    

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