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Vorlage - 044/2016  

Betreff: Mehrgenerationenhaus - sOfA
Status:öffentlich  
Verfasser:Sönke Deitlaff
Federführend:Fachbereich I - Zentrale Verwaltung   
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorbereitung
08.08.2016 
12. Sitzung des Sozialausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
18.08.2016 
19. Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:  

 

  1. Die Gemeinde Algermissen wird – im Falle einer positiven Entscheidung aus dem Interessenbekundungsverfahren zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus - die Einrichtung sOfA (schöner Ort für Alle) im Sinne der Förderrichtlinien einsetzen.
  2. Die Gemeinde Algermissen beabsichtigt – im Falle einer positiven Entscheidung aus dem Interessenbekundungsverfahren zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus – das Mehrgenerationenhaus sOfA in die zu erstellenden Planungen zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung aufzunehmen.
  3. Die Gemeinde Algermissen wird – im Falle einer positiven Entscheidung aus dem Interessenbekundungsverfahren zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus - die zweckgebundene Kofinanzierung in Höhe von 5.000 € jährlich für den Förderzeitraum 2017-2020 in den Haushalt einstellen.

 


Begründung:

 

  1. Die Gemeinde Algermissen ist seit Dezember 2013 Träger der Einrichtung sOfA. Die hier möglichen Angebote richten sich an viele Zielgruppen aus allen Generationen der Bevölkerung. In den vergangenen Jahren konnten viele Angebote etabliert werden. Eine größere Gruppe von Ehrenamtlichen ist in die Planung des Programms und deren Umsetzung involviert. Mit den Möglichkeiten einer Förderung aus dem Programm Mehrgenerationenhaus können weitere Bedarfe gedeckt und Ideen umgesetzt werden.

 

  1. Bisher gibt es keine explizite Planung zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung in der Gemeinde Algermissen. Sowohl das Gemeindeentwicklungskonzept als auch der Projektbericht Kinder-Jugend-Familie nehmen hierzu Bezug. Die Gemeinde beabsichtigt diese zu aktualisieren und wird dann das Mehrgenerationenhaus sOfA darin entsprechend berücksichtigen.

 

 

 

 

 

  1. Die Förderrichtlinie Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus stellt für ein Mehrgenerationenhaus im Förderzeitraum von 2017 bis 2020 einen Zuschuss in Höhe von 30.000 € pro Jahr in Aussicht, wenn die kommunale Kofinanzierung in Höhe von 10.000 € pro Jahr sichergestellt ist. Das Bundesland Niedersachsen beabsichtigt pro Jahr 5.000€ der Kofinanzierung zu übernehmen, sodass die Gemeinde Algermissen ebenfalls 5.000 € pro Jahr übernehmen müsste.

 

 

 

 


 

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