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Vorlage - 041/2016  

Betreff: Antrag auf Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen im Haushaltsjahr 2015 - Zuführung zur Pensions- und Beihilferückstellung
Status:öffentlich  
Verfasser:Ronja Riedel
Federführend:Fachbereich II - Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorbereitung
10.08.2016 
25. Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
18.08.2016 
19. Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:  

 

Der Rat stimmt den überplanmäßigen Aufwendungen für die Zuführung zur Pensionsrückstellung in Höhe von 54.272,00 € und für die Zuführung zur Beihilferückstellung in Höhe von  7.600,00 € für das Haushaltsjahr 2015 zu.

 


Begründung:

 

§ 43 (1) der GemHKVO bestimmt, dass Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen als Rückstellung in der Bilanz einzustellen sind. Gleiches gilt für die zukünftig zu zahlenden Beihilfen an die Beamten.

 

Die Verwaltung und Ermittlung der jeweiligen Rückstellung erfolgt durch die Niedersächsische Versorgungskasse (NVK).

 

Nach Mitteilung der NVK ergeben sich für das Haushaltsjahr folgende Erhöhungen:

 

Die Pensionsrückstellung für aktive Bedienstete wird um 105.672,00 € erhöht, so dass zum Bilanzstichtag 31.12.2015 ein Wert von 1.171.349 € in der Bilanz ausgewiesen wird. Im Haushaltsplan 2015 wurde eine Erhöhung von 51.400,00 € veranschlagt, so dass der Haushaltsansatz um 54.272,00 € überschritten wird.

 

Die Beihilferückstellung für aktive Bedienstete wird um 14.900,00 € erhöht, so dass zum Bilanzstichtag 31.12.2015 ein Wert von 165.160,00 € in der Bilanz ausgewiesen wird. Im Haushaltsplan 2015 wurde eine Erhöhung von 7.300,00 € veranschlagt, so dass der Haushaltsansatz um 7.600,00 € überschritten wird.


Anlage/n:

 

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