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Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt den überplanmäßigen Aufwendungen für die Zuführung zur Pensionsrückstellung in Höhe von 54.272,00 € und für die Zuführung zur Beihilferückstellung in Höhe von 7.600,00 € für das Haushaltsjahr 2015 zu.
Begründung:
§ 43 (1) der GemHKVO bestimmt, dass Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen als Rückstellung in der Bilanz einzustellen sind. Gleiches gilt für die zukünftig zu zahlenden Beihilfen an die Beamten.
Die Verwaltung und Ermittlung der jeweiligen Rückstellung erfolgt durch die Niedersächsische Versorgungskasse (NVK).
Nach Mitteilung der NVK ergeben sich für das Haushaltsjahr folgende Erhöhungen:
Die Pensionsrückstellung für aktive Bedienstete wird um 105.672,00 € erhöht, so dass zum Bilanzstichtag 31.12.2015 ein Wert von 1.171.349 € in der Bilanz ausgewiesen wird. Im Haushaltsplan 2015 wurde eine Erhöhung von 51.400,00 € veranschlagt, so dass der Haushaltsansatz um 54.272,00 € überschritten wird.
Die Beihilferückstellung für aktive Bedienstete wird um 14.900,00 € erhöht, so dass zum Bilanzstichtag 31.12.2015 ein Wert von 165.160,00 € in der Bilanz ausgewiesen wird. Im Haushaltsplan 2015 wurde eine Erhöhung von 7.300,00 € veranschlagt, so dass der Haushaltsansatz um 7.600,00 € überschritten wird.
Anlage/n:
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |