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Vorlage - 086/2015  

Betreff: Investitionsprogramm und Finanzplan 2015 bis 2019
Status:öffentlich  
Verfasser:Birgit Hacker
Federführend:Fachbereich II - Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorbereitung
09.12.2015 
23. Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
16.12.2015 
17. Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag: 

Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wird in der Form und Fassung beschlossen, wie sie der Haushaltssatzung beiliegt.

 


Begründung:

Nach § 118 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes haben die Gemeinden ihrer Haushaltswirtschaft eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für fünf Jahre zugrunde zu legen.

 

Das erste Planungsjahr ist dabei das Haushaltsjahr, das demjenigen Haushaltsjahr vorangeht, für das die Haushaltssatzung gelten soll – hier also das Jahr 2015.

 

In der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sind Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen Aufwendungen und Auszahlungen und ihre Deckungsmöglichkeiten darzustellen.

 

Als Grundlage für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen, in das die geplanten Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen aufgenommen werden.

 

Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung und das Investitionsprogramm sind jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen.

 

Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung und das Investitionsprogramm liegen dem Rat der Gemeinde Algermissen mit dem Entwurf der Haushaltssatzung vor. Hierbei ist zu beachten, dass die Zahlen der Jahre 2017 bis 2019 nur mit zu vertretendem Aufwand ermittelt bzw. geschätzt wurden.

 


 

 

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