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Vorlage - 037/2015  

Betreff: Entgeltordnung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Algermissen
- Geschwisterermäßigung
Status:öffentlich  
Verfasser:Frank-Thomas Schmidt
Federführend:Fachbereich I - Zentrale Verwaltung   
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorbereitung
24.06.2015 
7. Sitzung des Sozialausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
01.07.2015 
15. Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf 3. Änderung Entgeltordnung Kindertagesstätten
Geschwisterermäßigung Beispiele

Beschlussvorschlag:  

Die dritte Änderung der Entgeltordnung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Algermissen wird in der der Vorlage 37 / 15 beigefügten Fassung erlassen.

 


Begründung:

Der Rat der Gemeinde Algermissen hat in seiner Sitzung am 14.04.2015 die zweite Änderung der Entgeltordnung beschlossen. Dabei wurden mit Wirkung vom 01.08.2015 die Entgelte erhöht. Die zunächst vorgesehene Veränderung der Geschwisterermäßigung wurde zurückgestellt.

 

Nach der derzeit geltenden Regelung ist für das älteste Kind das volle Entgelt, für das zweite Kind das halbe Entgelt und für jedes weitere Kind kein Entgelt zu zahlen. Bei unterschiedlichen Betreuungszeiten, insbesondere bei Hortbetreuung (teilweise nur eine Stunde) führt das zu nicht gewollten Ergebnissen.

 

Bei der zunächst angedachten Umkehr der Geschwisterermäßigung würde für das jüngste Kind voll zu zahlen sein, für das nächst ältere müsste das halbe Entgelt und für das älteste kein Entgelt gezahlt werden.

 

Dies würde für Eltern die mindestens ein Kind in Hort- oder pädagogischem Mittagstisch betreuen lassen zu erheblichen Kostensteigerungen führen. Um diese hohen Steigerungen zu vermeiden, wurde eine abgewogene Lösung erarbeitet.

 

Die z.Zt. geltende Regelung, die dazu führte, dass einzelne Familien allein durch die Geschwisterermäßigung eine Ermäßigung auf einen Stundensatz von weit unter 10,00 €/Monat bekamen, sollte aus Sicht der Verwaltung allerdings verändert werden.

 

Eingeführt wurde die Geschwisterermäßigung zu einer Zeit, in der es ausschließlich Kindergartenplätze gab. Geschwister wurden in aller Regel die gleiche Zeit am Tag betreut. Durch die Geschwisterermäßigung entlastete man die Familien bei zwei betreuten Kindern um 25 %, bei drei betreuten Kindern um 50 %.

 

Heute werden die Kinder, zumindest wenn Schulkinder betreut werden, häufig unterschiedlich lange am Tag betreut. Dies führt wie oben beschrieben zu einer höheren oder auch zu einer geringeren Entlastung als beabsichtigt war.

 

Zur ursprünglich angedachten Gesamtentlastung von 25 % oder 50 % kommt man, wenn man die Entlastung bei jeder Betreuungsstunde anwendet. Ab 01.08.2015 beträgt das Entgelt je Monatsbetreuungsstunde 30,00 €. Es wird folgende Geschwisterermäßigung vorgeschlagen:

 

-

bei zwei betreuten Kindern Ermäßigung um 25 %, es ist für jedes Kind 22,50 € je Betreuungsstunde im Monat zu zahlen

-

bei drei betreuten Kindern Ermäßigung um 50 %, es ist für jedes Kind 15,00 € je Betreuungsstunde im Monat zu zahlen

-

bei vier betreuten Kindern Ermäßigung um 62,5 %, es ist für jedes Kind 11,25  je Betreuungsstunde im Monat zu zahlen

 

Die Veränderungen sind an drei Beispielen in der Anlage dargestellt.

 


Anlage/n:

Entwurf 3. Änderung Entgeltordnung Kindertagesstätten

Geschwisterermäßigung Beispiele

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf 3. Änderung Entgeltordnung Kindertagesstätten (6 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Geschwisterermäßigung Beispiele (5 KB)    

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