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Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen werden, wie der Vorlage 41 / 14 beigefügt, abgewogen.
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.
Begründung:
Für das Planverfahren hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 17.02.2014 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitigen Beteiligungen wurden in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 14.04.2014 beschlossen.
Die im Rahmen dieses Verfahrensschrittes vorgebrachten Bedenken und Anregungen können, wie der Anlage beigefügt, abgewogen werden.
Da sich die Planzeichnung aus der Vorlage 41/14 (Beschluss frühzeitige Beteiligungen) nicht geändert hat wurde auf eine erneute Anlage verzichtet.
Anlage/n:
Abwägung
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Abwägung 20.Ä., 3,1, 25.06.2014 (47 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |