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Begründung:
Von den überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird gemäß § 117 NKomVG Kenntnis genommen.
Für das Haushaltsjahr 2022 sind über folgende überplanmäßige Auszahlungen zu berichten:
Ergebnishaushalt
1110600.4072000 | Personal und Organisation, Zuführung zur Rückstellung für geleistete Überstunden | 2.892,79 | ÜPL |
Gemäß § 123 Abs. 2 NKomVG haben die Kommunen Rückstellungen für Verpflichtungen, die dem Grunde nach zu erwarten, aber deren Höhe oder Fälligkeit noch ungewiss sind zu bilden. Zu diesen Rückstellungen zählen nach § 45 Abs. 1 KomHKVO insbesondere u.a. die Lohn- und Gehaltszahlung für Zeiten der Freistellung von der Arbeit (geleistete Überstunden).
Für das Haushaltsjahr 2022 wurde zum Bilanzstichtag die Höhe der Rückstellung auf insgesamt 89.546,93 € festgestellt. Dieses ergibt eine Zuführung in Höhe von 11.892,79 €. Der Ansatz wird um 2.892,79 € überschritten.
Die Mehraufwendungen können durch Mehreinnahmen aus Gewerbesteuer in Höhe von 573.104,25 € gedeckt werden. |
Ergebnis- und Finanzhaushalt
3650001.4222000 Deckungskreis 4153 | Komm. Kita Die Kleinen Strolche Algermissen, Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände; hier: Erwerb Spülmaschine | 105,06 € | ÜPL |
Die bisherige Spülmaschine war irreparabel defekt. Zur Gewährleistung des Dienstbetriebes war eine Ersatzbeschaffung notwendig. Im Rahmen von Überprüfungen zum Jahresabschluss war eine Korrekturbuchung notwendig. Ausreichend Mittel waren in dem Deckungskreis nicht mehr vorhanden.
Die Mehraufwendungen sind durch Einsparungen im Deckungskreis der Kita Querks Lühnde in Höhe von 448,38 € gedeckt. |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |