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Beschlussvorschlag:
Den außerplanmäßigen Aufwendungen für die Zuführung zur Pensionsrückstellung in Höhe von 504.577,00 € und für die Zuführung zur Beihilferückstellung in Höhe von 86.869,00 € für Versorgungsempfänger wird zugestimmt.
Begründung:
Gemäß § 123 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) haben die Kommunen Rückstellungen für Verpflichtungen, die dem Grunde nach zu erwarten, aber deren Höhe oder Fälligkeit noch ungewiss sind zu bilden.
Zu diesen Rückstellungen zählen nach § 45 Absatz 1 Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) insbesondere u.a. die Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen. Gleiches gilt für die zu zahlenden Beihilfen.
Nach Mitteilung der Niedersächsischen Versorgungskasse ergeben sich für das Haushaltsjahr 2022 bei den Versorgungsempfängern folgende Erhöhungen:
Die Pensionsrückstellung wird um 504.577,00 € erhöht, so dass zum Stichtag 31.12.2022 ein Wert von 2.311.574,00 € in der Bilanz ausgewiesen wird. Im Haushalt war eine Erhöhung nicht vorgesehen.
Die Beihilferückstellung wird um 86.869,00 € erhöht, so dass zum Stichtag 31.12.2022 ein Wert von 381.410,00 € in der Bilanz ausgewiesen wird. Eine Zuführung zu der Beihilferückstellung war ebenfalls nicht vorgesehen.
Durch die Auflösung der Pensions- und Beihilferückstellung für aktive Bedienstete stehen diesen Aufwendungen Mehrerträge in Höhe von insgesamt 619.180,00 € gegenüber.
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