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Vorlage - 025/2024  

Betreff: Antrag auf Zustimmung zu einer überplanmäßigen Aufwendung im Haushaltsjahr 2022 - Zuführung zur Rückstellung für nicht in Anspruch genommenen Urlaub
Status:öffentlich  
Verfasser:Ronja Lindenberg
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
12.03.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 12.820,40 € für die Zuführung zur Rückstellung für nicht in Anspruch genommenen Urlaub wird zugestimmt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung:

 

Gemäß § 123 Abs. 2 NKomVG haben die Kommunen Rückstellungen für Verpflichtungen, die dem Grunde nach zu erwarten, aber deren Höhe oder Fälligkeit noch ungewiss sind, zu bilden.

 

Zu diesen Rückstellungen zählen nach § 45 Abs. 1 KomHKVO insbesondere auch Lohn- und Gehaltszahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit. Diese Zeiten der Freistellung umfassen u.a. Abwesenheiten durch die Inanspruchnahme von Urlaubstagen aus dem Vorjahr.

 

Die Rückstellung zum 31.12.2021 betrug 92.533,65 € und ist zum Bilanzstichtag 31.12.2022 auf 119.754,05 € zu erhöhen. Der Rückstellung ist somit ein Betrag in Höhe von 27.220,40 € zuzuführen. Der Haushaltsansatz wird um den oben genannten Betrag überschritten.

 

Der Mehrbedarf kann durch Mehrerträge aus Gewerbesteuer in Höhe von 570.211,46 gedeckt werden.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2


 

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