Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Vorlage - 019/2024  

Betreff: Überplanmäßige Aufwendung 2021 - Unterrichtung
Status:öffentlich  
Verfasser:Ronja Lindenberg
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen   
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Algermissen Kenntnisnahme
12.03.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Begründung:

 

Von der überplanmäßigen Aufwendung wird gemäß § 117 NKomVG Kenntnis genommen.

 

Für das Haushaltsjahr 2021 ist über folgende überplanmäßige Aufwendung zu berichten:

 

Ergebnishaushalt

 

1110600.4051000

Personal und Organisation, Zuführung zur Pensionsrückstellung für aktive Bedienstete

516,00 €

ÜPL

Gemäß § 123 Abs. NKomVG haben die Kommunen Rückstellungen für Verpflichtungen, die dem Grunde nach zu erwarten, deren Höhe oder Fälligkeit noch ungewiss sind, zu bilden.

 

Zu diesen Rückstellungen zählen nach § 45 Abs. KomHKVO u.a. die Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen. Bei der Abrechnung der Pensionsrückstellung zum Bilanzstichtag 31.12.2021 durch die Niedersächsische Versorgungskasse ist diese für die aktiven Bediensteten um 89.516,00 € zu erhöhen. Der Haushaltsansatz wurde um 516,00 € überschritten.

 

Die Deckung des Mehrbedarfes war durch Mehrerträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen gewährleistet.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Öffnungszeiten Rathaus


Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: Termine nur nach Vereinbarung
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: Termine nur nach Vereinbarung
Freitag: Termine nur nach Vereinbarung

Online-Terminbuchungen                          

 

Elster