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Beschlussvorschlag:
Für die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes Windenergie wird gem. § 5 Abs. 2b und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss gefasst.
Der Geltungsbereich des gesamten Gemeindegebietes ist auf dem beigefügten Lageplan durch eine rote Markierung gekennzeichnet.
Auf die Durchführung der Beteiligung Phase 0 wird verzichtet.
Begründung:
Für die Gemeinde Algermissen steht mit der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes eine Vorrangfläche von 30,88 ha für Windenergie zur Verfügung. Dies entspricht 0,87 % der Gemeindefläche. Ich gehe davon aus, dass mit der Rechtsverbindlichkeit am 19.01.2022 auch eine Ausschlusswirkung für evtl. weitere Bauvorhaben entstanden ist. Die Ausschlusswirkung endet mit Ablauf des 31.12.2027.
Der Landkreis Hildesheim ist dabei sein Raumordnungsprogramm zu überarbeiten und Flächen für Windenergie auszuweisen. Das vom Land vorgegebene Flächenziel beträgt bis Ende 2027 1,26 % der Kreisfläche. Durch diese Regionalplanung entsteht in den festgelegten Gebieten eine Privilegierung innerhalb der festgelegten Vorranggebiete für Windkraftanlagen. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber jedoch auch vorgesehen, dass die Kommunen eigene Sondergebiete für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan ausweisen können. Im Ergebnis können die Ausweisungen des Landkreises und der Gemeinde deckungsgleich sein, die Gemeinde kann jedoch auch andere/weitere Flächen ausweisen.
Aus Sicht der Gemeinde ist es sinnvoll dem Klimawandel zu begegnen und das Ziel der Klimaneutralität voranzutreiben. Durch das eigene Planungsvorhaben wird zunächst das gesamte Gemeindegebiet untersucht. Die Gemeinde hat anschließend im Rahmen der Zulässigkeit die Möglichkeit selbst über Standorte von Windenergieanlagen zu entscheiden.
Aus finanzieller Sicht ist darauf hinzuweisen, dass gem. EEG 2023 Zahlungen in Höhe von 0,2 ct pro eingespeiste kWh an die jeweils betroffenen Gemeinden entstehen. Darüber hinaus werden Gewerbesteuereinnahmen anfallen.
Der Rat der Gemeinde Algermissen hat mit Beschluss vom 24.03.2021 beschlossen zur Erweiterung der Bürgerbeteiligung eine Planungsphase 0 einzuführen. Hier sind nach dem Aufstellungsbeschluss die Öffentlichkeit für zwei Wochen online und die direkten Anlieger postalisch zu beteiligen. Bei dieser Planung ist die Ermittlung der direkten Anlieger nicht möglich. Weiterhin fand am 23.01.2024 eine öffentliche Veranstaltung zur Vorabinformation statt. Natürlich wird gewährleistet, dass das förmliche Verfahren mit zwei öffentlichen Auslegungen durchgeführt wird.
Anlagen: Gemeindeplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Gemeindeplan, Vorlage 011,2024, 06.02.2024 (974 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |