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Beschlussvorschlag:
Die dem Direktor des Amtsgerichts Hildesheim abzugebende Vorschlagsliste zur Schöffenwahl wird entsprechend den Anlagen beschlossen.
Begründung:
Gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) stellt die Gemeinde in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen auf.
Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitglieder des Rates erforderlich.
Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter und Beruf sowie sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Das Amtsgericht bittet um Aufstellung der Liste bis zum 01.07.2013. Nach § 36 (4) GVG sind in die Vorschlagslisten des Bezirks des Amtsgerichts mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie als erforderliche Zahl von Haupt- und Hilfsschöffen nach § 43 GVG bestimmt sind. Das Amtsgericht hat mitgeteilt, dass dieses für den Bereich der Gemeinde Algermissen mindestens 14 Personen sind.
Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Algermissen wurden mit öffentlicher Bekanntmachung sowie Aufruf im Algermissener Gemeindeboten auf die Möglichkeit hingewiesen, sich als Schöffin oder Schöffe zur Verfügung zu stellen. Weiterhin wurden die Ortsräte und der Ortsvorsteher gebeten, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.
Die Personen, die sich freiwillig gemeldet haben sowie die anderweitig Vorgeschlagenen sind den beigefügten Listen zu entnehmen.
Anlage/n:
Vorschlagslisten
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Vorschlagsliste Schöffen_BK (6 KB) | |||
2 | öffentlich | Vorschlagsliste Schöffen_OR (5 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |