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Vorlage - 002/2023  

Betreff: Abrundungssatzung zur Festlegung des bebauten Ortsteils in der Ortschaft Ummeln - Aufstellungsbeschulss, Phase 0
Status:öffentlich  
Verfasser:Godehard Voges
Federführend:Fachbereich IV - Bauen und Sport   
Beratungsfolge:
Ortsrat Ummeln Anhörung
24.10.2023 
Sitzung des Ortsrates Ummeln zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Finanzen, Nachhaltigkeit und Feuerschutz Vorbereitung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Geltungsbereich Abrundungssatzung Ummeln, 04.01.2023

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Für die Aufstellung einer Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB der Aufstellungsbeschluss gefasst.

 

Nach dem Aufstellungsbeschluss erfolgt entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates vom 24.03.2021 die Beteiligung der „Phase 0“.
 

Der Geltungsbereich ist der Vorlage 002/2023 beigefügt.

 

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Begründung:

Nachdem auf den benachbarten Grundstücken in der Straße Zum Steinäscher einige Bauvorhaben ohne Notwendigkeit eines Bebauungsplanes errichtet wurden, ist der Eigentümer des betroffenen Grundstücks an die Gemeinde herangetreten mit Bitte für eine weitere, angrenzende Fläche eine Wohnbebauung zu ermöglichen. Grundsätzlich handelt es sich bei der Bebauung der Fläche nicht um eine Bebauung innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 Abs. 1 BauGB. Eine Bebauung der Fläche ist daher nicht zulässig.

 

Die Gemeinde kann jedoch aufgrund § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB eine Satzung erlassen

 

- in der die Grenze für im Zusammenhang bebaute Ortsteile festgelegt wird und

- dadurch einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen

   werden,

- wenn diese Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt

  sind.

 

Nach Rücksprache mit dem Landkreis Hildesheim ist ein solcher Fall für die Fläche des Plangebietes gegeben.

 

Hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung ist sicher zu stellen, dass diese im Rahmen der gewidmeten Straßenfläche erfolgt. Ansonsten bestehen seitens der Verwaltung gegen den Erlass der Satzung grundsätzlich keine Bedenken.


Nach dem Beschluss des Rates am 24.03.2021 erfolgt nach dem Aufstellungsbeschluss als nächstes die Beteiligung der „Phase 0“. Hierzu wird der Öffentlichkeit und den betroffenen Anliegern lediglich der beigefügte Lageplan als Information zur Verfügung gestellt, damit die Planungsabsichten der Gemeinde veröffentlicht und die Gelegenheit zur Stellungnahme von interessierten Bürgerinnen und Bürgern gegeben wird.

 

An diesen Schritt anschließen würde sich, mit entsprechendem Beschluss, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteilligung entsprechend den Bauleitplanverfahren.

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Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Geltungsbereich Abrundungssatzung Ummeln, 04.01.2023 (728 KB)    

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