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Wortprotokoll |
Herr Sohns berichtet, dass im Nachgang zu den Feierlichkeiten zum 18. Geburtstag in der Ortschaft Lühnde, aber auch auf dem Weg nach Bledeln und Algermissen, einige Schäden angerichtet wurden. Zur Zulässigkeit von Feierlichkeiten zum 18. Geburtstag im Dorfgemeinschaftshaus folgt eine ausführliche Diskussion.
Abschließend wird festgestellt, dass ein Verbot lediglich zu einer Verschiebung der Örtlichkeit führen würde. Hinsichtlich des Ortsrates sollten daher weiterhin entsprechende Feierlichkeiten zugelassen werden. Es ist jedoch noch einmal ausführlich auf die Aufsichtspflicht hinzuweisen.
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |