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Auszug - Wildschongebiete  

3. Sitzung des Ortsrates Ummeln
TOP: Ö 6
Gremium: Ortsrat Ummeln Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 06.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Dorfgemeinschaftshaus Ummeln, Am Sportplatz 5
Ort:
 
Wortprotokoll

Allgemeiner Stellvertreter Schmidt verweist auf die Informationsveranstaltung zu Wildschongebieten am 23.05.2017.

 

Er erklärt, dass nach dem NWaldLG jede Person dazu verpflichtet sei dafür zu sorgen, dass unter ihrer Aufsicht stehende Hunde nicht wildern und in der Zeit vom 01.04. – 15.07. (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) an der Leine geführt werden.

 

Darüber hinaus könne die Gemeinde Schongebiete festlegen. Dies sei bereits nach der Vorgängervorschrift im Jahr 1991 durch die Gemeinde Algermissen geschehen. Nunmehr gebe es verschiedene Anregungen, die Regelung zu überdenken. Hier seien zunächst die Ortsräte gefordert, sich Gedanken zu machen.

 

Nach kurzer Erörterung erklärt Ortsbürgermeisterin Levonen, dass sie beabsichtige, in der nächsten Ortsratssitzung anhand einer digitalen Karte der Gemarkung Ummeln das Thema ausführlich zu diskutieren.

 


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