Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Auszug - Verpflichtung der Ortsratsmitglieder gemäß § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und Pflichtbelehrung gemäß § 43 NKomVG  

1. Sitzung des Ortsrates Lühnde
TOP: Ö 2
Gremium: Ortsrat Lühnde Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 10.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:33 - 21:02 Anlass: Sitzung
Raum: Hermann-Busche-Haus, Lühnde, Hangeräthsweg 11
Ort:
 
Wortprotokoll

Ortsbürgermeisterin Bokelmann gratuliert den gewählten Mitgliedern des Ortsrates und wünscht allen eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Sie verpflichtet die Mitglieder des Ortsrates gemäß § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und belehrt sie über ihre Pflichten gemäß § 43 NKomVG.

 


Öffnungszeiten Rathaus


Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: Termine nur nach Vereinbarung
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: Termine nur nach Vereinbarung
Freitag: Termine nur nach Vereinbarung

Online-Terminbuchungen                          

 

Elster