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Wortprotokoll |
Ortsbürgermeisterin Bokelmann gratuliert den gewählten Mitgliedern des Ortsrates und wünscht allen eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Sie verpflichtet die Mitglieder des Ortsrates gemäß § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und belehrt sie über ihre Pflichten gemäß § 43 NKomVG.
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |