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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Voges erläutert, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom Landkreis angemerkt wurde, dass es zukünftig möglich ist 9 m hohe Garagen zu bauen. Aus Sicht der Verwaltung ist dies lediglich eine theoretische Möglichkeit, da die Abstände aus der Nds. Bauordnung eingehalten werden müssen. Die weiterhin vom Landkreis Hildesheim nachgefragte Ausweitung der Grundflächenzahl (0,3) entspricht dem benachbarten Bebauungsplan (Am See).
Fragen zur Beschlussvorlage bestehen nicht.
Herr Rohde verliest den Beschlussvorschlag der Vorlage 82 / 15:
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Kleine Marsch“ mit örtlicher Bauvorschrift wird gemäß §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 sowie § 10 Baugesetzbuch (BauGB), des § 84 der Nds. Bauordnung (NBauO) sowie der §§ 10 und 58 Abs. 2 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) jeweils in der derzeit geltenden Fassung als Satzung beschlossen.
Für die Fläche des Planbereiches wird die Berichtigung des Flächennutzungsplanes gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB und des § 58 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG beschlossen.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden, wie der Vorlage 82/2015 beigefügt, gem. § 1 Abs. 6 BauGB abgewogen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |