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Auszug - Verpflichtung der Mitglieder des Ortsrates gemäß § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und Pflichtenbelehrung nach § 43 NKomVG  

1. Sitzung des Ortsrates Groß Lobke
TOP: Ö 2
Gremium: Ortsrat Groß Lobke Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 01.11.2011 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Groß Lobke, Wätzumer Straße 4
Ort:
 
Wortprotokoll

Bürgermeister Moegerle verpflichtet die Mitglieder des Ortsrates gem

Bürgermeister Moegerle verpflichtet die Mitglieder des Ortsrates gem. § 60 des NKomVG per Handschlag und belehrt sie über ihre Pflichten.

 


Öffnungszeiten Rathaus


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