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TOP | Betreff | Vorlage | ||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | |||||
Ö 2 | Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 23.01.2017 | SI/2017/477 | ||||
Ö 3 | Mitteilungen der Verwaltung | |||||
Ö 4 | Verkauf Fl.St. 142/9, Flur 3, Gemarkung Ummeln | 046/2017 | ||||
Ö 5 | 1. Änderung B-Plan Nr. 9 "Ostermarsch-West II", OT Ummeln, Aufstellungsbeschluss | 048/2017 | ||||
VORLAGE | ||||||
Beschlussvorschlag: Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschrift Nr. 9 „Ostermarsch-West II“, OT Ummeln, wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss gefasst.
Die Änderung ist gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.
Auf die frühzeitigen Beteiligungen wird verzichtet. Die öffentliche Auslegung wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind am Verfahren zu beteiligen.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes ist der Vorlage 048/2017 beigefügt.
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GREMIUM: Ortsrat Ummeln DATUM: Di, 06.06.2017 TOP: Ö 5 | ||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | ||||||
Beschlussvorschlag: Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschrift Nr. 9 „Ostermarsch-West II“, OT Ummeln, wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss gefasst.
Die Änderung ist gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.
Auf die frühzeitigen Beteiligungen wird verzichtet. Die öffentliche Auslegung wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind am Verfahren zu beteiligen.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes ist der Vorlage 048/2017 beigefügt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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GREMIUM: Finanzausschuss DATUM: Do, 15.06.2017 TOP: Ö 13 | ||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | ||||||
Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschrift Nr. 9 „Ostermarsch-West II“, OT Ummeln, wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss gefasst.
Die Änderung ist gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.
Auf die frühzeitigen Beteiligungen wird verzichtet. Die öffentliche Auslegung wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind am Verfahren zu beteiligen.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes ist der Vorlage 048/2017 beigefügt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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GREMIUM: Verwaltungsausschuss DATUM: Mo, 19.06.2017 TOP: N 9 | ||||||
STATUS DER SITZUNG: nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | ||||||
Beschlussvorschlag: Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschrift Nr. 9 „Ostermarsch-West II“, OT Ummeln, wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss gefasst.
Die Änderung ist gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.
Auf die frühzeitigen Beteiligungen wird verzichtet. Die öffentliche Auslegung wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind am Verfahren zu beteiligen.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes ist der Vorlage 048/2017 beigefügt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 6 | Wildschongebiete | |||||
Ö 7 | Neugestaltung Dorfgemeinschaftshaus | |||||
Ö 8 | Öffentlicher Bücherschrank | |||||
Ö 9 | Anfragen und Anregungen | |||||
Ö 9.1 | Mitfahrbänke | |||||
Ö 9.2 | Straßenbereisung | |||||
Ö 9.3 | Ferienpässe | |||||
Ö 9.4 | Büsche am Sportplatz | |||||
Ö 9.5 | Mineralgemisch/Schutt Voßbergstraße | |||||
Ö 9.6 | Sportveranstaltung 2018 | |||||
Ö 10 | Einwohnerfragestunde | |||||
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
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