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Vorlage - 049/2022  

Betreff: Antrag auf Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen im Haushaltsjahr 2020 - Zuführung zur Pensions- und Beihilferückstellung
Status:öffentlich  
Verfasser:Ronja Lindenberg
Federführend:Fachbereich II - Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Finanzen, Nachhaltigkeit und Feuerschutz Vorbereitung
30.06.2022 
Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Finanzen, Nachhaltigkeit und Feuerschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
07.07.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Den überplanmäßigen Aufwendungen für die Zuführung zur Pensionsrückstellung in Höhe von 83.750,00 € und für die Zuführung zur Beihilferückstellung in Höhe von 19.934,00 € für aktive Bedienstete wird zugestimmt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung:

 

Gemäß § 123 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) haben die Kommunen Rückstellungen für Verpflichtungen, die dem Grunde nach zu erwarten, aber deren Höhe oder Fälligkeit noch ungewiss sind zu bilden.

 

Zu diesen Rückstellungen zählen nach § 45 Absatz 1 Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) insbesondere u.a. die Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen. Gleiches gilt für die zu zahlenden Beihilfen an die Beamten.

 

Nach Mitteilung der Niedersächsischen Versorgungskasse ergeben sich für das Haushaltsjahr 2020 bei den aktiven Bediensteten folgende Erhöhungen:

 

Die Pensionsrückstellung wird um 106.750,00 € erhöht, so dass zum Stichtag 31.12.2020 ein Wert von 1.418.960,00 € in der Bilanz ausgewiesen wird. Im Haushalt wurde eine Erhöhung von 23.000,00 € veranschlagt, so dass der Haushaltsansatz um 83.750,00 € überschritten wird.

 

Die Beihilferückstellung wird um 23.534,00 € erhöht, so dass zum Stichtag 31.12.2020 ein Wert von 225.615,00 € in der Bilanz ausgewiesen wird. Im Haushalt wurde eine Erhöhung von 3.600,00 € veranschlagt, so dass der Haushaltsansatz um 19.934,00 € überschritten wird.

 

Durch die Auflösung der Pensions- und Beihilferückstellung für Versorgungsempfänger stehen diesen Aufwendungen Mehrerträge in Höhe von insgesamt 64.220,00 € gegenüber.

 


 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 


 

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