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Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Algermissen legt gegen den Kreisumlagebescheid vom 13.12.2021 für das Haushaltsjahr 2021 zur Fristwahrung Widerspruch ein.
Begründung:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 15.07.2021 im Rahmen des Beschlusses der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Hildesheim für das Haushaltsjahr 2021 entschieden, dass für Gemeinden, welche die Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung abgeschlossen haben, den Hebesatz für die Kreisumlage um 1,15 v.H. zu verringern und auf 54,65 % der Umlagegrundlagen nach den Niedersächsischen Gesetz über den Finanzausgleich (NFAG) festzusetzen.
Nach Genehmigung der 1. Nachtragshaushaltssatzung durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport erfolgte mit Bescheid vom 13.12.2021 die Neufestsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2021 gegenüber der Gemeinde Algermissen.
Der Verwaltungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 10.05.2021 bereits beschlossen, gegen den bisherigen Festsetzungsbescheid für die Kreisumlage 2021 vom 14.04.2021 Widerspruch zu erheben.
Hierdurch ist nur Folgerichtig, auch gegen den neuen Bescheid für 2021 einen fristwahrenden Widerspruch einzulegen.
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