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Vorlage - 016/2013  

Betreff: Verkauf Flurstück 67 / 32, Flur 8, Gemarkung Algermissen (Sandweg 34)
Status:öffentlich  
Verfasser:Godehard Voges
Federführend:Fachbereich IV - Bauen und Sport   
Beratungsfolge:
Ortsrat Algermissen Vorbereitung
08.04.2013 
7. Sitzung des Ortsrates Algermissen ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss Vorbereitung
09.04.2013 
9. Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
15.04.2013 
7. Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:  

Die Gemeinde Algermissen stimmt der Veräußerung des Erbaurechtes an Herrn Ashkan Shademan, Am Anger 1, 30890 Barsinghausen und der Belastung des Erbaurechtes mit einer Grundschuld nebst Zinsen und Nebenleistung zu.

 

Gleichzeitig wird der einzutragenden Grundschuld der Vorrang vor den in Abteilung II lfd. Nr. 1 + 2 eingetragenen Rechten (Erbbauzins und Vorkaufsrecht) eingeräumt.

 

Die Gemeinde Algermissen überträgt das Grundstück 67 / 32, Flur 8, Gemarkung Algermissen (Sandweg 34) mit einer Größe von 108 qm zum Preis von pauschal 3.000 an Herrn Shademann. Die Kosten zur Durchführung des Vertrages sind vom Käufer zu tragen.

Begründung:

Begründung:

Die Gemeinde Algermissen ist seit den 50er Jahren Eigentümer des Flurstücks 67 / 32. Das Grundstück befindet sich im Sandweg hat aber auch einen Zugang von der Straße Zum Muttergottesbild. Mit Errichtung des Wohngebäudes hat die Gemeinde Algermissen der Kreiswohnbau als Bauherr des Gebäudes ein Erbaurecht eingeräumt. Im laufe der Jahre wurde dieses Erbaurecht mehrfach übertragen. In benachbarten Fällen erfolgte in den letzten Jahren die Übertragung des Eigentums an die Eigentümer der baulichen Anlagen zum Preis von 50 DM bzw. 23 . Nach Gesprächen mit dem Erwerber des Grundstücks ist dieser bereit einen Pauschalbetrag von 3.000 mithin 27,78 /qm zu zahlen.

 

Bei der Einrichtung des Erbaurechts wurde ein Vertrag mit einem Erbauzins von 0,10 DM/qm geschlossen. Aufgrund der Vertragsgestaltung war es bis zur Änderung der einschlägigen Rechtssprechung im Jahr 2006 nicht möglich den Erbauzins zu erhöhen, inzwischen beträgt der jährliche Erbauzins 34,56 . Die erstmalige Erhöhung bzw. Anpassung erfolgte zum 01.01.2007.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass in der Eröffnungsbilanz der Grundstückswert mit 7.178,76 angegeben ist, so dass für den Unterschiedbetrag von 4.178,76 eine Sonderabschreibung durchzuführen ist.

 

Aufgrund der geringen Erbauzinsen wird trotzdem vorgeschlagen das Grundstück an Herrn Shademann zu veräußern, da der verwaltungsmäßige Aufwand, insbesondere die Erhebung des Erbbauzinses, in keinem Verhältnis zum Ertrag steht.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

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