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Vorlage - 094/2021  

Betreff: Annahme einer Sponsoringleistung gem. §111 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i.V.m. § 26 Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO)
Status:öffentlich  
Federführend:Fachbereich II - Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Finanzen, Nachhaltigkeit und Feuerschutz Vorbereitung
09.12.2021 
Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Finanzen, Nachhaltigkeit und Feuerschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
15.12.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:
 

Die Gemeinde Algermissen nimmt als Sponsoringleistung die finanzielle werbewirksame Unterstützung für den Betrieb eines Elektrofahrzeuges durch die Fa. Avacon Netz GmbH in einer Jahresrate von 2.400,00 € für das Kalenderjahr 2021, sowie eine Avacon-Power-Box im Wert von 500,00 € an.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung:

 

Über die Sponsoringleistung ist ein Vertrag zwischen der Fa. Avacon Netz GmbH (Sponsor) und der Gemeinde Algermissen (Sponsoringnehmer) geschlossen worden. Vertragsgegenstand ist die finanzielle werbewirksame Unterstützung für den Betrieb eines Elektrofahrzeuges (VW, E-Golf) der Gemeinde Algermissen. In dem Vertrag verpflichtet sich der Sponsor für einen Zeitraum von 24 Monaten zur Zahlung einer monatlichen Unterstützung in Höhe von 100,00 €. Die Zahlung erfolgt in einer Jahresrate von 2.400,00.

Ebenso verpflichtet sich der Sponsor zur Aufstellung einer Avacon-Power-Box (Anschlussmöglichkeit zum Laden von E-Autos und Plug-In-Hybriden) mit einer Leistung von 11 kW ohne Installation im Wert von 500,00 €.

 

Dazu gehören die werbliche Darstellung in angemessener Größe auf dem Elektrofahrzeug und die Erwähnung des Sponsors auf der Homepage der Gemeinde Algermissen für den Zeitraum der Sponsoringleistung.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

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