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Vorlage - 010/2013  

Betreff: Trägerschaft Kindertagesstätte Lange Straße
Konzept: Kinder-Jugend-Familie
Status:öffentlich  
Verfasser:Frank-Thomas Schmidt
Federführend:Fachbereich I - Zentrale Verwaltung   
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorbereitung
18.03.2013 
3. Sitzung des Sozialausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
15.04.2013 
7. Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Konzeptentwurf Kinder-Jugend-Familie

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:  

 

1.

Die Gemeinde Algermissen übernimmt die Trägerschaft der Kindertagesstätte Lange Straße 3 in Algermissen.

2.

Die Regelöffnungszeit der Kindertagesstätte wird auf 08.00 16.00 Uhr festgelegt. Für das Kita-Jahr 2013/14 werden bei Bedarf Ausnahmen hiervon zugelassen. Es werden Sonderöffnungszeiten von 07.30 08.00 Uhr und von 16.00 16.30 Uhr angeboten.

3.

Das der Vorlage 10 / 13 beigefügte Konzept: Kinder-Jugend-Familie wird beschlossen.

4.

Der Jugendpfleger Sönke Deitlaff wird zur konkreten Konzepterstellung und zur teilweisen Umsetzung, Erprobung und Auswertung des Konzeptes für die Dauer von 2 Jahren mit der Hälfte seiner regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von seinen derzeitigen Aufgaben freigestellt. Für diesen Ausfall an Arbeitszeit in der Jugendpflege wird befristet für 2 Jahre eine geeignete Person beschäftigt.

 

Begründung:

Begründung:

 

Im Hinblick auf die Erfüllung der Rechtsansprüche auf Betreuung von Kindergartenkindern und ab 01.08.2013 auch von Krippenkindern hat der Rat der Gemeinde Algermissen im Herbst letzten Jahres den Erwerb und Umbau des Gebäudes in der Langen Straße 3 in der Ortschaft Algermissen zu einer zweigruppigen Kindertagesstätte beschlossen.

 

Im Erdgeschoss werden eine Krippengruppe und eine altersübergreifende Kindergartengruppe eingerichtet.

 

Durch den Gemeinderat festzulegen sind noch die Öffnungszeiten und wer die Trägerschaft der neuen Einrichtung übernimmt.

 

Festlegung der Öffnungszeiten

 

Zur Vorbereitung einer möglichst sachgerechten Festlegung der Öffnungszeiten wurden die bisher bei allen Trägern von Kindertagesstätten in der Gemeinde Algermissen vorliegenden Anmeldungen ausgewertet.

 

Danach ergibt sich für den Krippenbereich gemeindeweit ein Bedarf für ca. 25 Kinder für eine Betreuungszeit bis mind. 16.00 Uhr täglich. Zur Deckung dieses Bedarfs stehen ausschließlich in der Ortschaft Lühnde ca. 20 Plätze zur Verfügung. Die beiden Krippengruppen in der Ortschaft Algermissen bieten maximale Betreuungszeiten bis 15.00 Uhr an.

 

Um den Bedarf zu decken ist zumindest eine Krippengruppe mit einer Öffnungszeit bis mind. 16.00 Uhr einzurichten.

 

Bei der Platzvergabe für die Kindergartengruppen Mitte Februar 2013 musste festgestellt werden, dass in der Ortschaft Algermissen nicht sämtliche Ganztagsbetreuungswünsche von Kindergartenkindern in der einzigen vorhandenen Ganztagsgruppe in der Kindertagesstätte St. Matthäus erfüllt werden konnten.

 

Es sollte daher auch im Kindergartenbereich eine weitere Ganztagsgruppe in der Ortschaft Algermissen eingerichtet werden.

 

Es wird vorgeschlagen, die beiden neuen Gruppen in der Kindertagesstätte Lange Straße mit einer Regelöffnungszeit von täglich 08.00 16.00 Uhr zu betreiben und zusätzliche Sonderöffnungszeiten ab 07.30 Uhr und bis 16.30 Uhr anzubieten.

 

Die Plätze in den vorhandenen Krippengruppen sind vergeben. Dabei konnten nicht alle Kinder berücksichtigt werden. Diese Kinder werden nach Eröffnung in der Kita Lange Straße aufgenommen. Da möglicherweise nicht für alle diese Kinder eine Betreuung bis 16.00 Uhr gewünscht ist, wird vorgeschlagen, ausnahmsweise im Kita-Jahr 2013/14 im Einzelfall auch kürzere Betreuungszeiten einzuräumen.

 

Trägerschaft

 

Zur Frage der Trägerschaft wurden im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens sämtliche im Landkreis Hildesheim vertretene Träger von Kindertagesstätten angeschrieben. Danach bestand Interesse an einer Trägerschaft von Seiten

?         der Arbeiterwohlfahrt (AWO),

?         des Christlichen Jugenddorfwerks Deutschlands (CJD),

?         dem Kreisverband Hildesheim-Marienburg des Deutschen Rotes Kreuzes (DRK),

?         der Kath. Pfarrgemeinde St. Matthäus und

?         des Ev. Kirchenkreises Hildesheim Sarstedt.

 

Mit den kirchlichen Interessenten, dem DRK und dem CJD wurden Gespräche geführt, die AWO sagte einen Gesprächstermin ab.

 

Alle freien Träger bevorzugen sogenannte Defizitabdeckungsverträge nach denen die Gemeinde Algermissen das im Betrieb auflaufende Defizit zu tragen hätte. Die Gesamtkosten einer zweigruppigen Einrichtung belaufen sich auf ca. 300.000 im Jahr. Der von den freien Trägern möglicherweise eingebrachte Eigenanteil würde sich zwischen 0 und max. 28.000 im Jahr bei zwei Ganztagsgruppen bewegen. Alle freien Träger erwarten die Erstattung ihrer Verwaltungskosten in einer Größenordnung zwischen 12.000und 24.000.

 

In den Gesprächen konnte festgestellt werden, dass alle Träger potentiell geeignet sind die neue Kindertagesstätte zu betreiben.

 

Bei der Entscheidung der Gemeinde Algermissen die neue Kindertagesstätte entweder selbst zu betreiben oder dies einem freien Träger zu überlassen gilt es verschiedene Gesichtspunkte zu berücksichtigen.

 

Dabei hat die Gemeinde Algermissen als Kommune, der die Aufgabe der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen obliegt, die Pluralität der Träger zu gewährleisten. Derzeit befinden sich von fünf Einrichtungen drei in kirchlicher Trägerschaft.

 

Bei einer kommunalen Einrichtung können Entscheidungen über Konzepte, Öffnungszeiten, Personal, Platzvergabe etc. direkt von der Kommune getroffen werden, die Sicherstellung der Qualität in der Einrichtung ist direkt möglich aber auch notwendig.

 

Bei der Trägerschaft mehrerer Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft ergeben sich bestimmte Synergieeffekte, allerdings auch zusätzliche Arbeitsbelastungen für die Verwaltung und den Bauhof.

 

Bei der Vergabe der Trägerschaft an einen kirchlichen Träger bringt dieser möglicherweise eigene Mittel ein.

 

Die Entscheidung für oder gegen eine kommunale Trägerschaft der neuen Einrichtung kann jedoch nicht losgelöst von anderen wichtigen familienpolitischen Entscheidungsnotwendigkeiten der Gemeinde Algermissen betrachtet werden.

 

Es wird zu entscheiden sein wie es in der Gemeinde Algermissen mit der Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen weitergehen soll. Dabei ist auch die kommunale und nichtkommunale Jugendarbeit einzubinden. Es wird sich die Frage nach Leitlinien und Zielen für die Bereiche Kinder, Jugend und Familie stellen.

 

Vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Veränderungsprozesse, des demographischen Wandels und den Kernaussagen des vorliegenden Gemeindeentwicklungskonzepts wurde von Gemeindejugendpfleger Sönke Deitlaff ein erster Entwurf eines Konzepts Kinder-Jugend-Familieerstellt. Der Konzeptentwurf ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Gemeinde Algermissen hat in den vergangenen Jahren klare Signale für Kinder und Familien gesetzt und diesen Bereich deutlich als Schwerpunkt ihrer Politik benannt. Mit den im Konzeptentwurf aufgeführten Maßnahmen und Regelungen hebt sie sich von den gesetzlichen Mindeststandards ab und steigert die Familienfreundlichkeit in verschiedenen Lebensbereichen der Familie.

 

Um diese Orientierung - entsprechend der Empfehlung aus dem Gemeindeentwicklungskonzept - weiter zu stärken und zu einem eigenen starken Profil auszubauen sind verschiedene Schritte nötig. Neben der Stärkung der genannten innovativen Maßnahmen und Regelungen geht es vor allem um die weitere Entwicklung von Kriterien und Maßnahmen, die das Motto Algermissen: Kinder-, jugend- und familienfreundlichauch nachhaltig mit Leben füllen.

 

Gemeindemarketing, Gemeindeentwicklung und pädagogische Konzepte der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen müssen zu einem wichtigen Standortfaktor verschmelzen. Ziel ist es nachhaltig wettbewerbsfähig zu bleiben, als Wohnstandort für Familien interessant zu bleiben und sich mit einem eigenen starken Profil von anderen Kommunen abzuheben. So werden die Weichen für die Zukunft nachhaltig gestellt.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Gemeinde Algermissen aufgefordert ist familienorientierte Maßnahmen zu stärken und auszubauen, damit Algermissen kinder-jugend- und familienfreundlich bleiben kann. Pädagogische Konzepte der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen werden durch Gemeindemarketing und Gemeindeentwicklung zu einem wichtigen Standortfaktor für die Gemeinde Algermissen. Dadurch soll die Gemeinde Algermissen als Wohnstandort für Familien wettbewerbsfähig bleiben und ein eigenes starkes Profil erhalten.

 

Die Gemeinde Algermissen will dem demographischen Wandel aktiv entgegen treten, wir wollen agieren und nicht nur reagieren.

 

Die Gemeinde Algermissen hat bereits jetzt ein sehr gutes Infrastrukturangebot für Kinder. Dies ist ein absoluter positiver Standortfaktor der Gemeinde Algermissen und ein maßgeblicher Faktor für das familienfreundliche Wohnumfeld.

 

Es gilt nunmehr die qualitative Weiterentwicklung dieses Standortfaktors nicht dem Zufall zu überlassen sondern aktiv zu steuern und den Menschen Angebote zu machen.

 

Hierzu hält es die Verwaltung für erforderlich in einem Projekt für zunächst 2 Jahre ein dauerhaft lauffähiges Konzept zu entwickeln und zumindest in Teilbereichen auch umzusetzen, zu erproben und auszuwerten.

 

Es wird vorgeschlagen den Jugendpfleger, Herrn Sönke Deitlaff, von der Hälfte seiner derzeitigen Aufgaben zu entbinden und für dieses Projekt freizustellen und ersatzweise hierfür für die Dauer des Projektes eine geeignete Person einzustellen.

 

Die Frage der Trägerschaft für die neuen Kita ist auch im Zusammenhang mit diesem Gesamtkonzept Kinder-Jugend-Familie zu entscheiden. Insbesondere wegen der direkten Einflussnahmemöglichkeit wird vorgeschlagen, dass die Gemeinde Algermissen die Trägerschaft der Kindertagesstätte Lange Straße 3 selbst übernimmt.

 

Anlage/n: Konzeptentwurf: Kinder-Jugend-Familie

Anlage/n: Konzeptentwurf: Kinder-Jugend-Familie

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Konzeptentwurf Kinder-Jugend-Familie (1015 KB)    

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