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Beschluss:
Begründung:
Vorbemerkungen
Die Planungen der Erweiterung von Hort und Grundschule Algermissen laufen seit über einem Jahr. Die Entwicklung des Konzeptes wurde inhaltlich immer wieder mit den Gremien des Gemeinderates diskutiert verfeinert und abgestimmt. Inhaltlich ist eine Konzeption entwickelt worden, die den Anforderungen einer modernen und zukunftsgerichteten Grundschule und einer qualitativ hochwertigen Hortbetreuung entspricht. Der erarbeitete Vorschlag enthält eine ganze Reihe von Optionen für die nächsten Jahrzehnte in der Ortschaft Algermissen. Mit dieser Planung ist die Schule zukünftig in der Lage, eine durchgehende 3-Zügigkeit abzudecken.
Das Jahr 2019 war geprägt von einem intensiven Dialog und Abstimmungsverfahren zwischen Verwaltung, Grundschule, Hort und Gemeindepolitik sowie der Öffentlichkeit über das Bauvorhaben. Ohne ins Detail zu gehen einige Eckdaten:
Es ist festzustellen: Inhaltlich ist das Konzept fast ein Jahr lang breit diskutiert, verändert, weiterentwickelt, optimiert und politisch abgestimmt worden.
Die aktuelle Kostenberechnung vom 26.11.2019, die auch noch Kostenschätzungsanteile enthält und mit rund 4,5 Mio. Euro endet, hat eine Diskussion um die Kosten entfacht. Diese Diskussion sollte aber das gemeinsam erarbeitete inhaltliche Konzept nicht wieder infrage stellen.
Die Gemeinde Algermissen hat beim Landkreis Hildesheim einen Antrag auf Bezuschussung der auf den Hort entfallenden Kosten beantragt. Der Jugendhilfeausschuss hat am 10.12.2019 die grundsätzliche Förderfähigkeit der Maßnahme anerkannt. Die Höhe des Zuschusses steht noch nicht fest.
Grundsätzlich ist festzuhalten:
Dauerhaft werden für den Hort „Sonnenschein“ - über zusätzlich benötigte Gruppenräume hinaus - ein Bewegungsraum, eine Mensa und ein Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterzimmer benötigt. Die Alternative, die Hortbetreuung als „freiwillige Leistung“ in den Plätzen zu beschränken beziehungsweise einzustellen, wird von Verwaltungsseite nicht in Erwägung gezogen. Dies würde allen politischen Grundsatzentscheidungen der letzten Jahre und vor allem der Lebenswirklichkeit vieler Eltern und Kinder (Stichwort: Vereinbarkeit von Familie und Beruf) zuwiderlaufen. Zudem sind sich auf Bundesebene alle Parteien über die Einführung eines Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder (ab 2025) einig.
Die Grundschule hat zurzeit acht Klassen, zwei je Jahrgang. Spätestens der Einschulungsjahrgang 2021 wird nach derzeitig gemeldeten Kindern dreizügig sein. Hierfür stehen nicht ausreichend Klassenräume zur Verfügung. Ob die Schule dauerhaft in allen zukünftigen Jahrgängen dreizügig sein wird, hängt von der Entwicklung der Schülerzahlen ab. Bei der weiteren erwarteten positiven Entwicklung der Gemeinde Algermissen ist die Schule jedoch darauf vorzubereiten.
Jede Veränderung der Kubatur beziehungsweise der Grundrisse erfordert weitergehende Umplanungen durch den Architekten und die betroffenen Fachplaner. Dies führt zwingend zu einem anderen als dem bekannten Zeitplan und verursacht auch weitere Kosten, die den möglichen Einsparungen gegenzurechnen wären!
Damit wäre die Ausweitung der Hortbetreuung in den vorhandenen Räumlichkeiten nicht sicherzustellen. Ausweichmöglichkeiten müssen gefunden werden. Abstriche in der Kubatur des neuen Klassentraktes bedingen gegebenenfalls den nachträglichen Anbau zusätzlich benötigter Räumlichkeiten. Abstriche in der Gebäudegestaltung, der Gebäudeansicht und der Funktionalität gehen damit einher.
Mögliche Einsparungsmöglichkeiten wurden dem Rat mit Vermerk vom 06.12.2019 vorgelegt. Dabei ist auch die Stellungnahme der Grundschule Algermissen zu Veränderungen mit vorgelegt worden.
Unter Abwägung aller bekannten Argumente schlägt die Gemeindeverwaltung vor, wesentliche Änderungen der Kubatur nicht mehr vorzunehmen. Innerhalb dieses Rahmens wird die Verwaltung verpflichtet, diese große Baumaßnahme kostensparend umzusetzen und dem Rat laufend zu berichten.
Der Bauantrag wird kurzfristig gestellt und eine belastbare Zeitplanung aufgestellt. Über die im Haushalt 2020 bereitgestellten Finanzmittel hinaus benötigten Gelder werden je nach Umfang entweder als überplanmäßige Ausgaben bzw. durch die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes bereitgestellt.
Anlage/n:
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Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
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